Vermehrte Betrugsversuche im Namen von Finanzbehörden

Screenshot der Phishing-Webseite

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit: Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.

Screenshot der Phishing-E-Mail

Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden, der zu einem Antragsformular im Internet führt (siehe Screenshots). Nach Bestätigung durch den Button „Weiter“ sollen in dem nachfolgenden Formular Angaben zur Kontoverbindung gemacht werden.

Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden vom BZSt nie in dieser Form abgefragt. Wir bitten Sie daher dringend:

p=. Öffnen Sie nicht den Link!
Geben Sie keine Kontoverbindung an!
Löschen Sie diese E-Mails umgehend!

Schutz gegen die sogenannten Phishing-Mails können Antivirenprogramme bieten, die aber stets auf aktuellem Stand gehalten werden müssen.

Warnung vor Betrug mit vermeintlichem Gewinnspiel aus Hamburg

Die Finanzbehörde Hamburg warnt vor einer deutschlandweiten Betrugskampagne, bei der in den letzten Tagen Bürgerinnen und Bürger im gesamten Bundesgebiet aufgefordert wurden, Steuern auf einen vermeintlichen Gewinn an das Hamburger Finanzamt für Steuererhebung abzuführen.

Ein vermeintliches Notariat Bertelsmann aus Hamburg meldet sich bundesweit telefonisch bei Bürgerinnen und Bürgern und „informiert“ sie über einen angeblichen Gewinn über 43.000 Euro, der von Hamburger Zeitschriftenverlagen ausgelobt worden sei. Die Kanzlei behauptet, mit der weiteren Abwicklung betraut worden zu sein und fordert die Angerufenen auf, zunächst „Steuern“ von ca. 200 Euro (häufig 208,34 Euro) unter Angabe einer Bearbeitungsnummer “50….” an die Steuerkasse Hamburg unter Angabe der IBAN zu überweisen.

Dies sei angeblich erforderlich, um den Gewinn zu versteuern und um ihn zeitnah überwiesen zu bekommen. Im Anschluss an eine Überweisung der Steuern, wird man aufgefordert 2.900 Euro per Bareinzahlung über die Western Union Bank an ein Konto in Pakistan zu transferieren, um die eigentliche Gewinnauszahlung in die Wege zu leiten.

Inzwischen ist auf dem Konto des Finanzamtes eine hohe zweistellige Zahl von Einzahlungen aus dem gesamten Bundesgebiet eingegangen.

Die Finanzbehörde weist darauf hin, dass Steuern niemals im Rahmen der Abwicklung von Gewinnspielen an die Finanzämter durch Dritte abzuführen sind. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, überweisen Sie keinesfalls, sondern erstatten Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Denn während fälschlicherweise geleistete Zahlungen an das Finanzamt zeitnah zurückerstattet werden, sind die weitergehenden Zahlungen nach Pakistan für die Betroffenen verloren.