Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Der Kinderfreibetrag steigt von jetzt 4.608 EUR in 2017 um 108 EUR auf dann 4.716 EUR. Auch das Kindergeld erhöht sich im neuen Jahr um jeweils 2 EUR. Das heißt, für das 1. und 2. Kind steigt das Kindergeld auf 192 EUR, für das 3. Kind auf 198 EUR und für das 4. und jedes weitere Kind auf 223 EUR.
Behinderten-Pauschbetrag: Nachweis einer Behinderung wird erleichtert
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags ist, dass die Unterlagen zu Ihrer Behinderung eingereicht werden. Ab 1. Januar 2017 ist dieser Nachweis nicht mehr jedes Jahr nötig, sondern nur noch erforderlich, wenn Steuerpflichtige den Behinderten-Pauschbetrag zum ersten Mal beantragen, sich Änderungen ergeben (z. B. Grad der Behinderung) oder das Finanzamt diesen anfordert.