Steuern – was ändert sich in 2016?

Mit Begin des Jahres 2016 tritt eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft. Dies sind die wichtigsten Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger ab dem kommenden Jahr:

Kindergeld mit Identifikationsnummern

Ab dem 1. Januar 2016 ist Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld, dass die Identifikationsnummern der anspruchsberechtigten Person und des Kindes schriftlich der Familienkasse mitgeteilt werden. Die Identifikationsnummern können von den Bezugsberechtigten bis Ende 2016 nachgereicht werden. Bereits vor dem Stichtag 01.01.2016 laufende Kindergeldzahlungen werden nicht eingestellt, wenn die Identifikationsnummer bis zum Stichtag noch nicht vorliegen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Der Kinderfreibetrag für 2016 steigt auf 2304 EUR (ein Elternteil) bzw. 4608 EUR (Elternpaar). Auch das Kindergeld erhöht sich im neuen Jahr. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann monatlich jeweils 190 EUR, für das dritte 196 EUR und ab dem vierten Kind 221 EUR.

Freibetrag mit Identifikationsnummern

Freistellungsaufträge, die vor dem 01.01.2011 gestellt wurden, verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit, sofern dem Schuldner der Kapitalerträge (z. B. Banken) die steuerliche Identifikationsnummer nicht bekannt ist. Ab 2016 wird daher Kapitalertragsteuer einbehalten, sofern die steuerliche Identifikationsnummer nicht vorliegt.

Es wird daher empfohlen, erteilte Freistellungsaufträge dahingehend zu überprüfen, ob die steuerliche Identifikationsnummer angegeben wurde und wenn nicht, dies gegenüber den Banken nachzuholen.

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt ab 2016 auf 8652 EUR. Für die Steuererklärung bedeutet das: Es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 EUR im Jahr Steuern fällig, bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern bei mehr als 17.304 EUR.

Neue Hundesteuermarke

Die Hundesteuermarken mit der Aufschrift „2010 – 2015“ werden mit Ablauf des 31. Dezember 2015 ungültig. Die Finanzämter mit Hundesteuerstelle geben daher ab dem 4. Januar 2016 neue Hundesteuermarken aus, die für die Jahre 2016 bis 2022 gelten.

Hundehalter/innen können die neuen Hundesteuermarken grundsätzlich gegen Rückgabe der ungültigen alten Marken bei ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt während der Sprechzeiten der Info-Zentrale (Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13:30 Uhr) abholen. Hundehaltern/innen, denen die Abholung der neuen Steuermarke nicht während der Sprechzeiten möglich ist, senden die Finanzämter auf Antrag die Marke zu. Der Markenumtausch ist bis spätestens 29. Februar 2016 vorzunehmen.