Nachrichten zum Thema Steuern

Freistellungsauftrag mit Identifikationsnummer

16.12.2015 15:37
Freistellungsaufträge, die vor dem 01.01.2011 gestellt wurden, verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit, sofern dem Schuldner der Kapitalerträge (z. B. Banken) die steuerliche Identifikationsnummer nicht bekannt ist. Freistellungsauftrag mit Identifikationsnummer