Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Kfz-Steuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern). Gerade bei letzteren zeigt sich im Steueraufkommen die weiterhin problematische wirtschaftliche Situation Berlins: Bei der kommunalen Steuerkraft liegt die Hauptstadt etwa auf dem Niveau von Dortmund, weit entfernt von Frankfurt, München oder Düsseldorf.







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