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Ihre Steuererklärung

Für viele, wenn nicht die meisten, Bürgerinnen und Bürger gehört die jährliche Steuererklärung zu den eher lästigen Notwendigkeiten. Die Finanzverwaltung bemüht sich, Ihnen die damit verbundene Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern. Diese Seite soll Ihnen einen schnellen Überblick darüber geben, was Sie zu tun haben und wo Sie die notwendigen Informationen und Hilfsmittel bekommen.

Zunächst einmal: Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie dazu verpflichtet sind, oder ob es sich - auch ohne Verpflichtung - für Sie lohnen könnte, können Sie leicht mit HIlfe unserer Fragen und Antworten herausfinden. Dort erfahren Sie auch, welche Fristen Sie beachten müssen.

Lieber gleich mit ELSTER?

Lieber gleich mit ELSTER?

Wenn Sie eine Steuerklärung abgeben müssen oder wollen, sollten Sie nicht sofort zu den Formularen greifen - sondern sich zunächst fragen, ob für Sie auch eine Steuererklärung am Computer in Frage kommt. Weitergehende Informationen finden Sie hier.
Die Elektronische Steuererklärung (ELSTER) mit dem kostenlosen Programm ElsterFormular(Externer Link) geht schnell und einfach. Sie können mit einer schnelleren Bearbeitung (und ggf. Erstattung) durch Ihr Finanzamt rechnen und weitgehend auf das Einreichen von Belegen verzichten. Auch die meisten kommerziellen Computerprogramme, mit denen Sie Ihre Steuererklärung erstellen können, bieten die Möglichkeit der elektronischen Übertragung an das Finanzamt mit dem Elster-Verfahren.

Seit Januar 2006 ist das Verfahren dabei noch komfortabler: Wenn Sie sich bei dem neuen Internet-Portal ElsterOnline(Externer Link) registrieren, erhalten Sie ein elektronisches Zertifikat. Dieses Zertifikat ermöglicht eine sichere Authentifizierung der übertragenen Steuererklärung, so dass Sie nicht mehr zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck einsenden müssen.  mehr(Externer Link) »

Per Computer oder auf Papier

Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung auch ganz klassisch in Papierform einreichen. Die notwendigen Formulare dazu können Sie sich entweder auf dieser Website herunterladen und ausdrucken, oder aber in Ihrem Finanz- oder Bürgeramt abholen.

Ob elektronisch oder auf Papier: Jede Steuererklärung besteht aus dem sogenannten Mantelbogen und Anlagen. Dazu gehört jeweils eine Anleitung mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen, bei der ELSTER-Software ist sie in das Programm integriert.

Welche Anlagen sie ausfüllen und einreichen müssen, hängt insbesondere davon ab, welche Art von Einkünften Sie im betreffenden Jahr erzielt haben. Arbeitnehmer müssen die Anlage N ausfüllen, für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die notwendigen Daten über Ihren Verdienst übermitteln die Arbeitgeber inzwischen elektronisch an das Finanzamt, Sie müssen keine Steuerkarte mehr einreichen. Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen oberhalb des Sparerfreibetrags, erklären Sie diese auf der Anlage KAP. Die Anlage GSE wird erforderlich, wenn Sie gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielt haben.

Weitere wichtige Anlagen sind z.B. die Anlage Kind zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern sowie die Anlage AV für die steuerliche Förderung der Altersvorsorge mit der sogenannten 'Riester-Rente'. In der Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) können Sie Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragen.

Im Mantelbogen sollten Sie unter anderem jene Aufwendungen angeben, die Sie ganz oder teilweise als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen: Etwa Ihre Aufwendungen für die Sozialversicherung, für Spenden, Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.

Bevor Sie Ihre Steuererklärung auf den Weg schicken, ob per Post oder per Knopfdruck, sollten Sie noch einmal checken, ob Sie wirklich alles ausgefüllt und unterschrieben haben und die notwendigen Belege beiliegen. Sie können Ihre Steuererklärung auch in der Info-Zentrale Ihres zuständigen Finanzamts abgeben, dann wird sie gleich vor Ort auf Vollständigkeit und Plausibiltät geprüft.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten und dazu Fragen haben, können Sie sich direkt an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an dem für Sie zuständigen Veranlagungsplatz wenden, die Durchwahl ist auf dem Bescheid angegeben.

Kontakt

Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung III - Steuern
Klosterstraße 59
10179 Berlin


Stadtplan

Tel.: (030) 9024-100
Fax: (030) 9020-284149
E-Mail

Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S Jannowitzbrücke:
S 3, S 5, S 7, S 75

U-Bahnhof:
U Jannowitzbrücke:
U 8
U Klosterstr.:
U 2

ELSTER(Externer Link)

Elster11
Hier geht es direkt zu ELSTER(Externer Link), der kostenlosen Software der Steuerverwaltung.
Oder erst noch einige Informationen?

Finanzämter

Finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt in Berlin

Formulare

Die wichtigsten Formulare für Ihre Steuerklärung können Sie bei uns herunterladen.