Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung auch ganz klassisch in Papierform einreichen. Die notwendigen Formulare dazu können Sie sich entweder auf dieser Website herunterladen und ausdrucken, oder aber in Ihrem Finanz- oder Bürgeramt abholen.
Ob elektronisch oder auf Papier: Jede Steuererklärung besteht aus dem sogenannten Mantelbogen und Anlagen. Dazu gehört jeweils eine Anleitung mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen, bei der ELSTER-Software ist sie in das Programm integriert.
Welche Anlagen sie ausfüllen und einreichen müssen, hängt insbesondere davon ab, welche Art von Einkünften Sie im betreffenden Jahr erzielt haben. Arbeitnehmer müssen die Anlage N ausfüllen, für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die notwendigen Daten über Ihren Verdienst übermitteln die Arbeitgeber inzwischen elektronisch an das Finanzamt, Sie müssen keine Steuerkarte mehr einreichen. Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen oberhalb des Sparerfreibetrags, erklären Sie diese auf der Anlage KAP. Die Anlage GSE wird erforderlich, wenn Sie gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielt haben.
Weitere wichtige Anlagen sind z.B. die Anlage Kind zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern sowie die Anlage AV für die steuerliche Förderung der Altersvorsorge mit der sogenannten 'Riester-Rente'. In der Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) können Sie Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragen.
Im Mantelbogen sollten Sie unter anderem jene Aufwendungen angeben, die Sie ganz oder teilweise als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen: Etwa Ihre Aufwendungen für die Sozialversicherung, für Spenden, Unterhaltszahlungen und Krankheitskosten.
Bevor Sie Ihre Steuererklärung auf den Weg schicken, ob per Post oder per Knopfdruck, sollten Sie noch einmal checken, ob Sie wirklich alles ausgefüllt und unterschrieben haben und die notwendigen Belege beiliegen. Sie können Ihre Steuererklärung auch in der Info-Zentrale Ihres zuständigen Finanzamts abgeben, dann wird sie gleich vor Ort auf Vollständigkeit und Plausibiltät geprüft.
Wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten und dazu Fragen haben, können Sie sich direkt an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an dem für Sie zuständigen Veranlagungsplatz wenden, die Durchwahl ist auf dem Bescheid angegeben.