Konjunkturpaket der Bundesregierung: Ressorts sollen zügig umsetzungsreife Projekte benennen – Möglichst umfassende Nutzung von Bundesmitteln

Pressemitteilung Nr. 20-016 vom 02.09.2020

Der Berliner Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, das 130 Mrd. Euro schwere Konjunkturpaket der Bundesregierung zügig und möglichst umfassend zu nutzen. Aus diesem Grund hat die Senatsfinanzverwaltung den Sachstand bei allen Senatsverwaltungen abgefragt, um infrage kommende Maßnahmen zu identifizieren und mit umsetzungsreifen Projekten zu unterlegen. Das hat der Senat gestern auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz besprochen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben weltweit zur tiefsten Rezession nach dem Zweiten Weltkrieg geführt. Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen Einbruch der deutschen Wirtschaftsleistung um rund 5,8 Prozent. Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit war auf einen historischen Höchstwert gestiegen. Diesem Schock soll das Konjunkturpaket begegnen. Ziel ist es, Unternehmen und Einzelpersonen möglichst vor der Insolvenz und dem Arbeitsplatzverlust zu schützen sowie gleichzeitig die Konjunktur zu stützen und Zukunftstechnologien zu fördern.

Neben zu schaffenden Möglichkeiten eines schnellen Neustarts nach einer Insolvenz oder Förderprogrammen der nationalen Klimaschutzinitiative gehören hierzu beispielsweise auch Verlustausgleiche für ÖPNV-Unternehmen, Aufstockungen für den Investitionsplan von Sportstätten, Kapazitätserweiterungen bei Kindertagesstätten, Beschleunigungen beim Ausbau von Ganztagsschulen, die Ausweitung der förderfähigen Investitionen beim Digitalpakt Schule, Aufstockungen beim CO2-Gebäudesanierungsprogramm, die Erhöhung der Investitionen in Künstliche Intelligenz, die Entwicklung von Quantentechnologien, ein flächendeckendes 5G-Netz, das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, die Impfstoffentwicklung gegen Covid-19 oder die Bevorratung von Schutzausrüstung.

Die Senatsverwaltungen sind – soweit mit dem Bund und gegebenenfalls den anderen Ländern zwischenzeitlich noch keine Modalitäten vereinbart wurden – aufgefordert, die Eignung von Maßnahmen zu prüfen, mit dem Bund die Modalitäten und Konditionen abzuklären und umsetzungsreife Projekte für die Finanzierung zu unterlegen. Die Bundesmittel sollen möglichst umfassend genutzt werden, wobei die Folgekosten für den Berliner Landeshaushalt zu berücksichtigen sind. Der Einsatz von Landesmitteln ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen zur Kofinanzierung möglich, um eine angemessene Beteiligung an den Bundesmaßnahmen sicherzustellen.

Dr. Kollatz: “Der Bund hat auf die Corona-Krise mit einem großen Konjunkturpaket reagiert. Dies gilt insbesondere für kundennahe Dienstleistungen wie Tourismus, Gastronomie, Hotellerie oder kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen. Diese Dienstleistungen besitzen in Berlin einen besonders hohen Stellenwert. Umso wichtiger ist es, dass die Ressorts jetzt für ihren Zuständigkeitsbereich passende Projekte benennen und bestehende Planungen zügig mit dem Bundesprogramm harmonisieren. Das Konjunkturprogramm wird für Berlin nur positive Wirkungen entfalten, wenn die Bundesmittel schnell und vollständig belegt werden. Angesichts der schwierigen Haushaltssituation gilt die Prämisse, Landesmittel durch Bundesmittel zu ersetzen. Strategisch wichtig sind zudem die Maßnahmen, die auf Modernisierung, Digitalisierung und zukunftsorientierte Ausrichtung der Wirtschaft setzen. Zwingend erforderliche zusätzliche Leistungen beabsichtigen wir über eine Nachschiebeliste im zweiten Nachtragshaushalt einzubringen.”

Das Konjunkturprogramm enthält auch wichtige Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen und ostdeutschen Länder. So zum Beispiel die dauerhafte Übernahme von insgesamt bis zu 74,9 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Entlastung für Berlin entspricht jeweils bis zu 25 Prozent der jeweiligen jährlichen Ausgaben. Für 2020 liegt die Prognose bei deutlich steigenden Ausgaben von rund 1,62 Mrd. Euro. Damit würde die finanzielle Entlastung bei circa 406 Mio. Euro liegen. Hinzu kommt die hälftige Übernahme von Bund und Ländern von Corona-bedingten Gewerbesteuerausfällen der Kommunen. Berlin erhält einmalig 282 Mio. Euro für 2020. Außerdem erhöht der Bund dauerhaft seinen Anteil an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz von 40 auf 50 Prozent. Daraus resultiert ab 2021 eine jährliche Entlastung für Berlin in Höhe von rund 34 Mio. Euro.

Negativeffekte für den Haushalt ergeben sich aus dem Corona-Steuerhilfegesetz. Es enthält zum Beispiel die befristete Absenkung der Umsatzsteuer, den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und eine steuerliche Forschungszulage. Das Land Berlin ist an den Steuermindereinnahmen im Rahmen der Steuerverteilung beteiligt. Dabei trägt der Bund die Kosten des Kinderbonus sowie den Teil der Umsatzsteuerabsenkung, der auf das Jahr 2020 entfällt, allein. Eine entsprechende Regelung für den Teil, der erst im Jahr 2021 wirksam wird, steht noch aus. Auf Vorschlag Berlins haben die Länder im Bundesrat einstimmig deutlich gemacht, dass diese Entlastung auch 2021 vom Bund getragen werden muss. Wenn dies gelingt, ergeben sich für Berlin Steuermindereinnahmen von 179 Mio. Euro für 2020 und 168 Mio. Euro für 2021 ergeben.

Teil des Konjunkturpakets des Bundes sind Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro, das zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für den Corona-bedingten Umsatzausfall aufgelegt wurde. Diese werden für die Monate Juni bis Dezember gewährt und gelten branchenübergreifend. Auf Berlin entfällt von dem Gesamtbetrag ein rechnerischer Anteil von rund 1,3 Mrd. Euro. Die Antragstellung obliegt der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsanwaltschaft, deren Aufgabe auch die Prüfung und Bestätigung von Umsatzrückgängen und fixen Betriebskosten ist. Ergänzt wird das Programm durch landesspezifische Hilfsprogramme in Höhe von 525 Mio. Euro.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung vom 26.06.2020

Eine Maßnahme, die teilweise über ein klassisches Konjunkturprogramm hinausreicht, ist die Schaffung eines Berliner Innovations- und Investitionsfonds mit einem Volumen von 350 Millionen Euro. Dieser soll über die Investitionsbank Berlin ausgereicht werden. Im Fonds sollen die Landesanteile für Maßnahmen gebündelt werden, die gegenwärtig noch nicht vollständig ausgearbeitet sind. In diese Gruppe fallen auch mögliche Vorhaben in dem vom Bund Ende August dieses Jahres ergänzend angekündigten Umrüstprogramm für öffentliche Gebäude und Versammlungsstätten. Gleichzeitig sollen in dem Fonds Maßnahmen enthalten sein, mit denen prioritär innovative Zukunftsbranchen für den Aufholprozess Berlins aus der Corona-Krise investiv gefördert werden. Die Förderung der Projekte soll hälftig über Darlehen und Zuschussmittel laufen.