Gasnetz: Berufung sowohl von GASAG, NBB als auch vom Land Berlin zurückgewiesen – Konzessionsverfahren weiterhin offen

Pressemitteilung Nr. 19-08 vom 05.04.2019

Das Kammergericht hat heute über die Berufungen des Landes Berlin sowie der GASAG unter anderem gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.12.2014 über die Vergabe der Gaskonzession im Land Berlin entschieden.

Der Senat hat mit den Parteien die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert und mit Urteil vom heutigen Tage die von beiden Seiten eingelegten Berufungen zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision ist für keine der Parteien zugelassen. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

In der mündlichen Verhandlung hat der Senat erörtert, dass das Vergabeverfahren wegen Verfahrensmängeln zu wiederholen ist, wegen der Gewichtung des Kriteriums der Versorgungssicherheit sowie der fehlenden Gewichtung von Unterkriterien. Die von den Klägerinnen beantragte Bezuschlagung ihrer Angebote oder einen Ausschluss des landeseigenen Betriebes aus dem Verfahren lehnt das Kammergericht hingegen ab.

Staatssekretärin Dr. Sudhof, die an der Verhandlung für das Land Berlin teilgenommen hat, sieht den Ausgang des Verfahrens positiv: “Die Rechtsauffassung von GASAG/NBB, dass eine Bezugschlagung an sie erfolgen muss, hat das Gericht nicht geteilt. Das Gericht hat entsprechend den zwischenzeitlich ergangenen Vorgaben der Rechtsprechung an die Durchführung des Verfahrens Anforderungen gestellt, die das Land Berlin bei der Neudurchführung des Gaskonzessionsverfahren berücksichtigen wird.”

Das Land Berlin wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe prüfen, ob es gegen das Urteil des Kammergerichts die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen wird.