Finanzplanung 2017 bis 2021: Zweiklang von Konsolidieren und Investieren bewährt sich

Pressemitteilung Nr. 17-020 vom 07.09.2017

Das Land Berlin ist mit dem bewährten Zweiklang von Konsolidieren und Investieren gut gerüstet, um den Übergang in die Ära der Schuldenbremse nach 2020 zu gewährleisten. Das ist die Grundaussage der Finanzplanung 2017 bis 2021, die der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen am Dienstag beschlossen hat.

“Wir nutzen die hart erarbeiteten finanziellen Spielräume vorrangig dafür, die Wachstumspotenziale der Stadt zu stärken, damit Arbeitsplätze zu schaffen und künftige Steuereinnahmen zu ermöglichen sowie die Lebensbedingungen der Berlinerinnen und Berliner zu verbessern. Daher setzen wir die verfügbaren Mittel wie schon in den vergangenen Jahren weiterhin vorrangig für investive Zwecke ein”, sagte Finanzsenator Kollatz-Ahnen, der dabei insbesondere auf die ehrgeizige Schulbauoffensive des Berliner Senats verwies.

Gemäß der Finanzplanung wird das Land wie schon seit 2012 auch in den kommenden Jahren mit Finanzierungsüberschüssen abschließen. Gleichzeitig werden das absolute Volumen und der Anteil der Investitionen an den gesamten bereinigten Ausgaben noch einmal deutlich gesteigert. Das Land profitiert dabei von den nach wie vor ausgesprochen günstigen Rahmenbedingungen sowie von den Erfolgen früherer Konsolidierungsanstrengungen.

Die Finanzplanung belegt, dass Berlin seine Anfälligkeit für externe Risiken reduziert hat. Instrumente wie das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA), der darin enthaltene Nachhaltigkeitsfonds und eine höhere Investitionsquote sorgen für mehr Flexibilität, um auf unerwartete Entwicklungen reagieren zu können. Die Investitionsausgaben werden inklusive der prognostizierten Abflüsse aus dem SIWANA in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils bei mehr als 2,5 Mrd. Euro liegen.

Der Senator wies außerdem auf die Entwicklung des strukturellen Defizits hin, die es in den kommenden Jahren zu beachten gelte, um die Verpflichtungen als Konsolidierungsland zu erfüllen. Dies ist Voraussetzung dafür, die jährlichen Konsolidierungshilfen des Bundes in Höhe von 80 Mio. Euro zu erhalten. Um das zu gewährleisten, könnte es in den kommenden Jahren auch zu höheren Tilgungsbeträgen kommen.

Die Vorlage wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.