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Parlament verabschiedet Änderung des SIWA-Gesetzes: Neues Sondervermögen SIWANA berücksichtigt Nachhaltigkeit
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner heutigen Sitzung der Änderung des SIWA-Gesetzes zugestimmt. Das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt wird künftig um einen Nachhaltigkeitsfonds erweitert: aus SIWA wird SIWANA.
Die Koalition hatte sich auf Veränderungen des bisherigen SIWA-Gesetzes verständigt. Daraufhin legte die Senatsverwaltung für Finanzen noch im Dezember einen entsprechenden Änderungsentwurf vor, den der Senat in seiner Sitzung am 16. Dezember beschloss. Der Schwerpunkt liegt auch künftig auf Investitionen, die Tilgung soll jährlich in Höhe von mindestens 80 Mio. Euro erfolgen. Neu ist die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsfonds. Dazu wird der Senat auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss voraussichtlich noch im Februar den Vorschlag machen, ihn in Höhe von 290 Mio. Euro zu bestücken. Das entspricht etwa einem Prozent des jährlichen Haushaltsvolumens, wobei der antizipierte Haushalt 2019/2020 in Höhe von dann etwa 29 Mrd. Euro als Bemessungsgrundlage dient.
Mit der Zustimmung des Parlaments zum neuen Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und Nachhaltigkeit, SIWANA, können dem Sondervermögen jetzt 1,16 Mrd. Euro aus dem Haushaltsabschluss 2016 zugeführt werden. Davon sind rund 870 Mio. Euro für Investitionen und 290 Mio. Euro für die Ausstattung des Nachhaltigkeitsfonds vorgesehen. Außerdem können Schulden im Umfang von 120 Mio. Euro bis 150 Mio. Euro getilgt werden, abhängig vom tatsächlichen Jahresergebnis. Auch dazu wird der Hauptausschuss abschließend entscheiden.
Mit der heutigen Verabschiedung des Änderungsgesetzes kann jetzt die Belegung der SIWA-Mittel folgen. Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen wird dem Senat dafür in Kürze seinen Vorschlag vorlegen.
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