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Haushaltsüberschreitungen in den Bezirken im Haushaltsjahr 2011
Die von den Bezirken in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Aus¬gaben summieren sich 2011 auf insgesamt rd. 324,1 Mio. €. Sie wurden von den Bezirken grundsätzlich nur gegen Ausgleich an anderer Stelle im Bezirkshaushaltsplan zugelassen. Die Haushaltsüberschreitungen sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses Berlins 2011 (Jahresergebnis der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen).
Aufgrund über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen mussten zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. 4,5 Mio. € eingegangen werden. Die hieraus resultierenden Ausgaben werden im Rahmen der Haushaltsansätze in den Folgejahren geleistet.
Dies geht aus dem jährlich vorzulegenden Bericht an das Abgeordnetenhaus über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Berliner Bezirke hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum beschlossen hat.
Als überplanmäßig werden Haushaltsüberschrei¬tungen bezeichnet, wenn ein vorhandener Ansatz im Haushaltsplan überschritten wird. Außerplanmäßige Überschreitungen sind solche, die gegenüber dem Haushaltsplan neu sind. Für diese Haushaltsüberschreitungen ist nach Art. 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) nachträglich die Genehmigung des Abgeordnetenhauses einzuholen. Der Bericht fasst die entsprechenden Meldungen der Bezirke zusammen.
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