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Flughafen-Finanzierung ohne neue Kredite – Senat verabschiedet Entwurf des Nachtragshaushalts für die Jahre 2012 und 2013
Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum den Entwurf des Nachtragshaushalts für die Jahre 2012 und 2013 beschlossen.
Aufgrund der guten Entwicklung des Landeshaushalts in diesem Jahr, insbesondere bei den Steuereinnahmen und den Zinsausgaben, ist es möglich, die Ausgaben für den Flughafen Berlin Brandenburg BER ohne neue Schulden aufzubringen.
Der Nachtragshaushalt ist wegen der Inbetriebnahme des Flughafens BER zum 27. Oktober 2013 notwendig geworden. Die drei Gesellschafter Berlin (mit einem Anteil von 37 %), Brandenburg (37 %) und Bundesrepublik Deutschland (26 %) wollen das Projekt erfolgreich zum Abschluss bringen. Zusätzliche Mittel werden erforderlich für den Schallschutz, mit dem gesundheitliche Belastungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgewendet werden sollen, für weitere Baumaßnahmen im Zuge der Fertigstellung sowie für Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme zum 27. Oktober 2013 anfallen, zum Beispiel für den Weiterbetrieb von zwei Flughafenstandorten.
Die dafür notwendigen Mittel wollen die Gesellschafter über Eigenkapital erhöhende Maßnahmen und als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellen. Auf Berlin entfal-len gemäß seinem Anteil an der Flughafengesellschaft insgesamt 444 Mio. €.
Mit dem Nachtragshaushalt 2012/2013 sollen die notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen geschaffen werden, um eine Vereinbarung der Gesellschafter über die weitere Finanzierung der FBB abschließen sowie die dann notwendigen Ausgaben leisten zu können.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltes wird dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet.
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