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Zweiter Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012 bis 2016
Die Nettokreditaufnahme im Berliner Landeshaushalt wird im gesamten Zeitraum bis
2016 voraussichtlich deutlich unter den Obergrenzen liegen, die das Land im Jahr
2011 mit dem Stabilitätsrat vereinbart hatte. Das geht aus dem zweiten Bericht zur
Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012 bis 2016 hervor, den der Senat auf
Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum beschlossen hat. Dieser Bericht ist
dem Stabilitätsrat zum 15. September eines Jahres vorzulegen.
Mit der Sanierungsvereinbarung hatte sich das Land Berlin im Dezember 2011 ge-genüber dem Stabilitätsrat zur Umsetzung eines Sanierungsprogramms verpflichtet;
diese Verpflichtung beinhaltet halbjährliche Berichte zum Konsolidierungsfortschritt
und zum Abbau der Nettokreditaufnahme. Der erste Bericht erfolgte zum 30. April
2012. Der jetzt vorgelegte zweite Bericht stellt dar, wie sich die Nettokreditaufnahme
im Zeitraum bis 2016 entwickeln wird und in welchem Umfang die vorgesehenen Sa-nierungsmaßnahmen bereits umgesetzt sind.
Sanierungsvereinbarungen und die damit vereinbarten Sanierungsprogramme sind
Teil der Sanierungsverfahren, die mit der Föderalismusreform II eingeführt wurden.
Mit den Sanierungsverfahren – derzeit für die Länder Berlin, Bremen, Saarland und
Schleswig-Holstein – soll das Eintreten einer Haushaltsnotlage verhindert werden.
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