Coronavirus
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zur Soforthilfe der Investitionsbank Berlin
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Inhaltsspalte
Hinweis für Arbeitgeber und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung
Ab dem 01.01.2013 müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung auf Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung mit einem elektronischem Zertifikat authentifiziert übermittelt werden; die elektronische Übermittlung ohne ein elektronisches Zertifikat ist dann nicht mehr möglich.
Das elektronische Zertifikat erhalten Sie unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software nur durch die Registrierung beim ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal . Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich schon jetzt zu registrieren und dann auch authentifiziert zu übermitteln.
Datenübermittler (zum Beispiel Lohnbüros oder Steuerberater) müssen sich nur einmal registrieren. Mit einem Zertifikat können die Daten dann für alle Mandanten in deren Auftrag übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de in der Rubrik „Benutzergruppe: Unternehmer bzw. Arbeitgeber”. Aktuelle Hinweise zur Einführung der Elektronischen LohnSteuer AbzugsMerkmale (ELStAM) finden Sie hier .
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