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Sanierungsbericht des Landes Berlin zum 30. April 2012
Bericht nach § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 Stabilitätsratsgesetz
Nach gegenwärtigem Planungsstand wird die geplante Nettokreditaufnahme im Berliner Landeshaushalt in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils rd. 160 Mio. Euro niedriger ausfallen als im Sanierungsprogramm 2012 bis 2016 zugrunde gelegt. Dies geht aus dem Sanierungsbericht zum 30. April 2012 hervor, der heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum beschlossen wurde.
Berlin hatte sich mit der Sanierungsvereinbarung vom 1. Dezember 2011 gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet, halbjährlich Bericht zu erstatten über die Fortschritte bei der Konsolidierung des Landeshaushalts. Der vorliegende Bericht ist die erste Darstellung dieser Art. Er zeigt auf, welche Veränderungen nach Regierungsneubildung im mittelfristigen Planungszeitraum eingetreten sind. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse der November-Steuerschätzung eingearbeitet und die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 1. April 2012 berücksichtigt.
Alle Maßnahmen des Sanierungsprogramms sind in dem Entwurf des Doppelhaushalts 2012/13 berücksichtigt, der gegenwärtig vom Abgeordnetenhaus beraten wird.
Sanierungsvereinbarungen und die daraus erwachsenden regelmäßigen Berichtspflichten sind Teil der Sanierungsverfahren, die mit der Föderalismusreform II eingeführt wurden. Mit den Sanierungsverfahren – derzeit für die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein – soll das Eintreten einer Haushaltsnotlage verhindert werden. Der Stabilitätsrat wird die Sanierungsberichte in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 bewerten.
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