Coronavirus
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zur Soforthilfe der Investitionsbank Berlin
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Inhaltsspalte
Änderung des Vergnügungsteuergesetzes
Durch das Gesetz vom 15.12.2010 zur Änderung des Vergnügungsteuergesetzes wurde der Steuersatz für Geldgewinnspielgeräte von 11 % auf 20 % angehoben.
Die Verkündung des Änderungsgesetzes ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 28.12.2010 erfolgt, so dass die Erhöhung des Steuersatzes mit Wirkung vom 01.01.2011 in Kraft tritt.
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