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Weiterentwicklung des Finanzierungssystems für Berlins Bezirke: Ausweitung des Wertausgleichs
Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über den aktuellen Stand zur Weiterentwicklung des Finanzierungssystems für Berlins Bezirke beschlossen.
Darin wird das Abgeordnetenhaus u. a. über den Stand des sogenannten Wertausgleichs informiert. Grundlage ist Art. 85 II der Verfassung von Berlin. Er verpflichtet, bei der Bemessung der Globalsummen für die Bezirkshaushaltspläne einen gerechten Ausgleich unter den Bezirken vorzunehmen.
Das Wertausgleichsverfahren für den Haushalt 2010/2011 setzt sich zusammen aus einem zwischenbezirklichen und einem vertikalen Ausgleich. Der zwischenbezirkliche Ausgleich wird in dieser Form bereits seit einigen Jahren angewandt. Dabei werden die Dienstleistungen der Bezirke in den Bereichen der sogenannten „Sozialen Infrastruktur“ ins Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl und zur Sozialstruktur gesetzt. Bezirke mit einer deutlichen Unterausstattung erhalten bei der Globalsummenbemessung einen entsprechenden Ausgleich, der zu Lasten der übrigen Bezirke geht. Das Umverteilungsvolumen lag 2010 bei 6,3 Mio. €.
Seit 2010 wird auf Vorschlag des Abgeordnetenhauses zudem ein vertikaler Ausgleich durchgeführt. Hierbei fließt zusätzliches Geld vom Land an die als sozial schwach einzustufenden Bezirke. 2010 betrug das Volumen des vertikalen Ausgleichs 6,9 Mio. €.
Der Senat beabsichtigt diese Vorgehensweise auch bei der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 anzuwenden.
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