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Stabilitätsrat: Berlin im Evaluationsverfahren
Der Stabilitätsrat von Bund und Ländern hat heute beschlossen, vier Bundesländer – darunter Berlin – einer besonderen Evaluation zu unterziehen. Bei dieser Prüfung soll festgestellt werden, ob die aus den vorgelegten Stabilitätsberichten und den darin enthaltenen Kennziffern und Projektionen gewonnene erste Einschätzung zutrifft, dass in diesen Ländern eine Haushaltsnotlage drohen könnte.
Bis Mai 2011 wird nun die Haushaltssituation im Rahmen des Evaluationsverfahrens geprüft. Sollte auch diese qualitative Bewertung zu dem Ergebnis kommen, dass Berlin von einer drohenden Haushaltsnotlage betroffen ist, müsste Berlin mit dem Stabilitätsrat ein fünfjähriges Sanierungsprogramm vereinbaren, über dessen Einhaltung halbjährlich zu berichten sein würde. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Berlin hat im vergangenen Jahrzehnt im Gegensatz zu allen anderen Ländern seine Ausgaben deutlich zurückführen können und wird diesen Konsolidierungspfad entsprechend der aktuellen Finanzplanung auch weiterhin beschreiten. Wenn der Stabilitätsrat uns mit seinem Beobachtungsverfahren dabei Unterstützung zukommen lässt, nehmen wir diese gern als willkommene Hilfestellung entgegen. Das Evaluationsverfahren schafft die nötige Transparenz, um besondere Herausforderungen bei der Haushaltsgestaltung deutlich zu machen.“
Bislang gibt es auf nationaler Ebene noch kein Vorbild für ein derartiges Sanierungsprogramm. Sollte Berlin diese Herausforderung im kommenden Jahr erwarten, wird das Land – wie jede andere betroffene Gebietskörperschaft auch – dieses Programm selbst entwickeln müssen. Es darf nur Maßnahmen enthalten, die das jeweilige Land aus eigener Kraft realisieren kann.
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