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Klage Berlins gegen den Bund wegen Rückgabe des so genannten Reichsvermögens stattgegeben
In der Auseinandersetzung um die Rückgabe des so genannten Reichsvermögens durch den Bund hat Berlin heute einen wichtigen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte nach ausführlicher mündlicher Verhandlung in seinem soeben verkündeten Urteil, dass die Ansprüche Berlins auf Herausgabe des Reichsvermögens bestehen und dass insbesondere die Geltendmachung dieser Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt ist.
Der Senat hält die Herausgabe des früheren Reichsvermögens durch den Bund auch für überfällig, da die Rechtsansprüche der anderen Bundesländer und Städte bereits in früheren Jahrzehnten befriedigt worden sind. Gegenstand des Reichsvermögens sind insbesondere solche Immobilien, die das Deutsche Reich im 19. Jahrhundert bzw. in der Zeit des Nationalsozialismus von Berlin beansprucht hat, ohne eine Geldleistung hierfür zu erbringen. Das Grundgesetz hatte bereits 1949 geregelt, dass die Länder und Gemeinden das Reichsvermögen zurück erhalten; diese Bestimmung war zunächst in Berlin nicht in Kraft getreten. Der Gesamtumfang des von Berlin beanspruchten Reichsvermögens beträgt weit über 200 Mio. Euro.
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