Staatssekretärin Dr. Sudhof diskutiert über Zukunft der föderalen Finanzbeziehungen

Auch nach dem Auslaufen der gesetzlichen Grundlagen des Länderfinanzausgleichs im Jahr 2019 muss und wird es in der Bundesrepublik Deutschland einen Mechanismus geben, mit dem die Unterschiede in der Finanzkraft der Länder ausgeglichen werden. Das erklärte Finanzsstaatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof in einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Kongresses „Haushalt und Finanzen“ des Behörden Spiegels in Berlin. „Die finanziellen Unterschiede zwischen den Ländern verringern sich kaum, sodass ein Ausgleich auch künftig unverzichtbar und grundgesetzlich geboten ist“, sagte die Staatssekretärin.

Nach einem Impulsvortrag von Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, diskutierte Staatssekretärin Dr. Sudhof mit Jens Bullerjahn, dem Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt, Helmut Dedy, dem Finanzdezernenten und stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, und Dr. Axel Troost, dem finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke, über die derzeit diskutierte Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Hinsichtlich der Frage, ob schon im Sommer eine umfassende Lösung bei diesem wichtigen Zukunftsthema möglich sein wird, äußerte sich die Staatssekretärin zurückhaltend: „Wenn wir uns im Juni auf etwas verständigen können, werden es wohl allenfalls Einzelaspekte sein, der Rest wird vermutlich verschoben.”

Das habe weniger sachliche als vielmehr ideologische Gründe: „Ein bloßer Streit um Geld ist immer lösbar. Aber die ideologischen Positionen zum Beispiel des Bundes zur Abschaffung des Soli, von Nordrhein-Westfalen zum Umsatzsteuerausgleich oder von Bayern zum Volumen des Ausgleichs insgesamt führen nur zu dauerhaftem Streit und verhindern sachgerechte Lösungen.”