Bundesverfassungsgericht prüft Berliner Beamtenbesoldung

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 22. September 2017 –BVerwG 2 C 56.16 u.a.- acht Verfahren zur Besoldung im Land Berlin dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Es geht darin um die amtsangemessene Besoldung in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 für die Jahre 2008-2015 und in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 für die Jahre 2009-2015.

Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht am 22. September 2017 eine Pressemitteilung (Nr. 65/2017) herausgegeben. Diese wird kritisch bewertet, da ihr zu entnehmen ist, dass das Bundesverwaltungsgericht teilweise von den durch das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 5. Mai 2015 -2 BvL 17/09 u.a.- und seinen Beschluss vom 17. November 2015 -2 BvL 19/09 u.a.- entwickelten Kriterien zur Beurteilung der Verfassungsgemäßheit von Besoldungsregelungen erheblich abgewichen sein dürfte.

Darüber hinaus hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg laut Pressemitteilung vom 11. Oktober 2017 (Nr. 30/17) mit zwei Beschlüssen vom selbigen Tage -OVG 4 B 33.12 und OVG 4 B 34.12- dem Bundesverfassungsgericht zwei Fragen zur amtsangemessenen Besoldung vorgelegt, soweit es die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in den Kalenderjahren 2009-2016 betrifft.

Die Begründung der Beschlüsse wurde jedoch noch nicht bekanntgegeben. Erst dann ist eine Bewertung der Beschlüsse möglich. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird die Entscheidungsgründe nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig auswerten.

Am 10. Oktober 2017 hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits ein Gespräch mit dem Hauptpersonalrat geführt. Nach Veröffentlichung und Auswertung der Entscheidungsgründe wird in ein weiteres Gespräch eingetreten werden.