Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen hat die GEW Berlin am 08. Juni 2016 über die Ergebnisse informiert, die die Prüfung eines Forderungskatalogs der Gewerkschaft zur tariflichen Eingruppierung und Bezahlung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin gebracht hat. „Wir mussten feststellen, dass die Forderungen der GEW über die Bestimmungen des Tarifvertrags der Länder hinausgehen und deshalb auf Landesebene nicht umsetzbar sind“, sagte der Finanzsenator im Anschluss an das Gespräch.
Der Senator bekräftigte die Haltung des Landes Berlin, nach der vor allem auch von den Gewerkschaften begrüßten Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) könne es keine tarifpolitischen Alleingänge des Landes geben. Die Satzung der TdL verpflichte die Mitglieder des Verbandes, Tarifverhandlungen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung aufzunehmen sowie Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zu beschließen und durchzuführen. Außerdem verpflichte die Satzung die Mitglieder, generelle übertarifliche Maßnahmen nur mit Ermächtigung der Mitgliederversammlung zu beschließen und durchzuführen. Das setze den Möglichkeiten des Landes Berlin enge Grenzen.
Kollatz-Ahnen betonte, den im Falle eines Alleingangs möglichen Ausschluss Berlins aus der Tarifgemeinschaft werde das Land nicht riskieren, weil dieser zu Lasten der übrigen Tarifbeschäftigten des Landes gehen würde. Vor diesem Hintergrund forderte der Finanzsenator die Gewerkschaft zu mehr tarifpolitischem Realismus und zum Verzicht auf weitere Streiks auf: „Es wäre unverantwortlich, würde die GEW Berlin die Ergebnisse unserer intensiven Prüfung zum Vorwand für neuerliche Streiks nehmen, die allein auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ausgetragen würden.“
Der Finanzsenator appellierte an die GEW Berlin, sich konstruktiv in Verhandlungen auf Bundesebene einzubringen, anstatt unrealistische Sonderwege auf Landesebene einzufordern. Hinsichtlich der seit 2009 in Berlin geltenden Stufe-5-Regelung betonte er: „Wir werden im Rahmen der TdL noch in diesem Jahr Gespräche beginnen mit dem Ziel, dass die sogenannte Stufe-5-Regelung für angestellte Lehrkräfte in Berlin auch über das Jahr 2017 hinaus Bestand hat. Für Lehrkräfte, die bereits in den Genuss dieser Regelung kommen bzw. bis 2017 noch kommen werden, gilt sowieso Bestandsschutz über das Jahr 2017 hinaus.“
Zur Forderung der GEW Berlin, die Grundschullehrkräfte künftig nach der Entgeltgruppe 13 (statt wie bisher EG 11) zu bezahlen, erklärte der Finanzsenator: „Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass hier perspektivisch Verbesserungen in Betracht kommen. Derzeit sehe ich dafür aber keinen Spielraum: Es wäre gegenüber dem Bund und den übrigen Ländern kaum zu vermitteln, wenn das Haushaltskonsolidierungsland Berlin als erstes und einziges Bundesland diesen Schritt gehen und damit Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 60 Millionen Euro jährlich verursachen würde.“
Die Prüfergebnisse zu den zentralen Punkten aus dem Forderungskatalog der GEW können hier abgerufen werden.