Finanzsenator Kollatz-Ahnen mahnt GEW zu tarifpolitischem Realismus: „Weitere Lehrerstreiks unverantwortlich“

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen hat die GEW Berlin am 08. Juni 2016 über die Ergebnisse informiert, die die Prüfung eines Forderungskatalogs der Gewerkschaft zur tariflichen Eingruppierung und Bezahlung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin gebracht hat. „Wir mussten feststellen, dass die Forderungen der GEW über die Bestimmungen des Tarifvertrags der Länder hinausgehen und deshalb auf Landesebene nicht umsetzbar sind“, sagte der Finanzsenator im Anschluss an das Gespräch.

Der Senator bekräftigte die Haltung des Landes Berlin, nach der vor allem auch von den Gewerkschaften begrüßten Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) könne es keine tarifpolitischen Alleingänge des Landes geben. Die Satzung der TdL verpflichte die Mitglieder des Verbandes, Tarifverhandlungen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung aufzunehmen sowie Tarifverträge und sonstige Vereinbarungen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung zu beschließen und durchzuführen. Außerdem verpflichte die Satzung die Mitglieder, generelle übertarifliche Maßnahmen nur mit Ermächtigung der Mitgliederversammlung zu beschließen und durchzuführen. Das setze den Möglichkeiten des Landes Berlin enge Grenzen.

Kollatz-Ahnen betonte, den im Falle eines Alleingangs möglichen Ausschluss Berlins aus der Tarifgemeinschaft werde das Land nicht riskieren, weil dieser zu Lasten der übrigen Tarifbeschäftigten des Landes gehen würde. Vor diesem Hintergrund forderte der Finanzsenator die Gewerkschaft zu mehr tarifpolitischem Realismus und zum Verzicht auf weitere Streiks auf: „Es wäre unverantwortlich, würde die GEW Berlin die Ergebnisse unserer intensiven Prüfung zum Vorwand für neuerliche Streiks nehmen, die allein auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ausgetragen würden.“

Der Finanzsenator appellierte an die GEW Berlin, sich konstruktiv in Verhandlungen auf Bundesebene einzubringen, anstatt unrealistische Sonderwege auf Landesebene einzufordern. Hinsichtlich der seit 2009 in Berlin geltenden Stufe-5-Regelung betonte er: „Wir werden im Rahmen der TdL noch in diesem Jahr Gespräche beginnen mit dem Ziel, dass die sogenannte Stufe-5-Regelung für angestellte Lehrkräfte in Berlin auch über das Jahr 2017 hinaus Bestand hat. Für Lehrkräfte, die bereits in den Genuss dieser Regelung kommen bzw. bis 2017 noch kommen werden, gilt sowieso Bestandsschutz über das Jahr 2017 hinaus.“

Zur Forderung der GEW Berlin, die Grundschullehrkräfte künftig nach der Entgeltgruppe 13 (statt wie bisher EG 11) zu bezahlen, erklärte der Finanzsenator: „Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass hier perspektivisch Verbesserungen in Betracht kommen. Derzeit sehe ich dafür aber keinen Spielraum: Es wäre gegenüber dem Bund und den übrigen Ländern kaum zu vermitteln, wenn das Haushaltskonsolidierungsland Berlin als erstes und einziges Bundesland diesen Schritt gehen und damit Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 60 Millionen Euro jährlich verursachen würde.“

Die Prüfergebnisse zu den zentralen Punkten aus dem Forderungskatalog der GEW können hier abgerufen werden.

Bereits kurz vor dem Ende des Jahres 2015 hatte der Finanzsenator zu den Forderungen der GEW nach Tarifverhandlungen auf Bundesebene erklärt:

bq. Der GEW Berlin ist bekannt, dass Tarifverhandlungen nur auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder möglich sind, sodass Alleingänge einzelner Länder nicht in Frage kommen. Das sollte sie ihren Mitgliedern auch ehrlich sagen. Auf eine schriftliche Anfrage der GEW Berlin hat die Finanzverwaltung der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft ausdrücklich diese Frage nochmals vorgelegt. Da es das Wesen der Tarifgemeinschaft ist, Flächentarifverträge abzuschließen, gab es eine breit getragene klare Entscheidung. Der Wunsch der GEW kann zum Austritt oder zum Ausschluss Berlins aus der TdL führen; das wird Berlin nicht tun.

Die Senatsverwaltung für Finanzen stellt zur aktuellen Situation fest:

  • Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte sind nach der Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die zum Jahr 2013 auch auf Wunsch der Gewerkschaften erfolgt ist, ausschließlich zwischen Gewerkschaften auf Bundesebene und der TdL zu führen. Einen tarifpolitischen Sonderweg Berlins nur für die einzelne Berufsgruppe der Lehrkräfte kann und wird es daher nicht geben.
  • Der GEW Berlin war das von Anfang an bekannt, übrigens auch schon beim Streik 2013. Die GEW Berlin sollte Abstand nehmen von neuerlichen Streiks, die offenbar vor allem von Organisationsinteressen der Gewerkschaft motiviert sind. Streiks würden die GEW Berlin ihren selbst formulierten Zielen nicht näher bringen, den Mitgliedern nichts nutzen und allein auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern ausgetragen.
  • Leider ist es nicht gelungen, in der zurückliegenden Tarifrunde eine Einigung zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und der GEW auf Bundesebene auf eine Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte zu erreichen – anders als mit der dbb Tarifunion.
  • Die GEW Berlin hatte sich schon frühzeitig aus den Tarifverhandlungen auf Bundesebene zurückgezogen; offenbar weil sie von vornherein einen Berliner Sonderweg angestrebt hat und deshalb kein Interesse an einer bundesweit gültigen Entgeltordnung hatte.
  • Die GEW ist am 16. Dezember mit einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin gescheitert, mit der sie dem Land Berlin untersagen lassen wollte, den mit der dbb Tarifunion vereinbarten Tarifvertrag auch für Arbeitsverträge von Lehrerinnen und Lehrern anzuwenden, die nicht in der dbb Tarifunion organisiert sind. Ein Erfolg der GEW-Klage hätte bedeutet, dass rund 4500 Lehrerinnen und Lehrer nicht in den Genuss von – meist finanziellen – Verbesserungen kommen würden, die dieser Tarifvertrag mit sich bringt.
  • Es trifft zu, dass der mit der dbb Tarifunion vereinbarte Tarifvertrag für wenige neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer gegenüber den bisherigen Regelungen künftig leichte Verschlechterungen mit sich bringen würde. Das betrifft in erster Linie Lehrkräfte für Fachpraxis, von denen derzeit in Berlin geschätzt ca. 260 beschäftigt sind. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz.
  • Die gelegentlich erhobene Forderung, die angestellten Lehrerinnen und Lehrer gegenüber den Beamtinnen und Beamten durch eine Verringerung der Arbeitszeit für die Angestellten besser zu stellen, kommt nicht Betracht: Nach § 44 Nr. 2 TV-L gelten hinsichtlich der Arbeitszeit die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten/innen. Die Arbeitszeit ist somit tarifvertraglich geregelt. Eine Kürzung der Arbeitszeit speziell für die angestellten Lehrerinnen und Lehrer wäre somit – wie immer – nur tarifvertraglich oder übertariflich nur mit Zustimmung der TdL möglich.
  • Unabhängig von der tarifrechtlichen Einordnung und den eindeutigen satzungsrechtlichen Bestimmungen innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder gilt: Lehrkräfte als Berufsanfänger werden in Berlin in der Regel deutlich besser bezahlt als ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Bundesländern. Sie werden auch besser bezahlt als die meisten anderen akademisch ausgebildeten Angestellten des Landes Berlin. Eine weitere Besserstellung einer einzelnen Berufsgruppe gegenüber allen anderen Angestellten des Landes Berlin ist vor diesem Hintergrund nicht zu begründen.

Zum 1.3.2016 wurden die Tabellenentgelte für die Angestellten der Länder um 2,3%, mindestens um 75 EUR erhöht. Der Bemessungssatz für die Beschäftigten des Landes Berlin beträgt 98,5% des Niveaus der übrigen Länder (endgültige Angleichung im Dezember 2017).

Aktuell gelten für angestellte Lehrkräfte folgende Beträge der höchsten Erfahrungsstufe 5, die beim Vorliegen der Laufbahnvoraussetzungen auch für Berufsanfänger/innen gezahlt werden:

  • Laufbahn

    Brutto

  • Lehrer mit 1 Wahlfach (EG 11)

    4.447,97 EUR

  • Lehrer mit 2 Wahlfächern (EG 13)

    4.993,00 EUR

  • Studienrat (EG 13)

    5.000,09 EUR

Diese “Stufe-5-Regel”, die noch vor der Rückkehr Berlins in die Tarifgemeinschaft TdL bis Ende des Jahres 2017 befristet wurde, bedarf für eine Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus der Zustimmung durch die TdL. Eine Weitergeltung der Regelung für Neueinstellungen nach dem Ende des Jahres 2017, die das Land Berlin unterstützt, wird zu gegebener Zeit geprüft. Lehrkräfte, die bis zu diesem Zeitpunkt eingestellt und nach Erfahrungsstufe 5 bezahlt werden, behalten ihre Zulage in jedem Fall über das Jahr 2017 hinaus.

Andere Bundesländer (in der Regel Einstieg in Erfahrungsstufe 1):

Berufsanfänger:

  • Lehrer EG 11

    3.046,59 EUR

  • Lehrer EG 13

    3.510,16 EUR

  • Studienrat EG 13

    3.517,36 EUR

In der Endstufe (Stufe 5):

  • Lehrer EG 11

    4.515,70 EUR

  • Lehrer EG 13

    5.069,03 EUR

  • Studienrat EG 13

    5.076,23 EUR