Nach TdL und Tarifabschluss: Deutliche Gehaltssteigerung für Angestellte im öffentlichen Dienst

Am 12. Dezember 2012 ist Berlin nach fast zwanzig Jahren wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zurückgekehrt.

Damit wurde der Berliner „Sonderweg“ mit eigenen Tarifverträgen beendet, und die Angleichung des Bezahlungs- und Arbeitszeitniveaus für die Berliner Beschäftigten an das Niveau der anderen Bundesländer eingeleitet.

Rechenbeispiel Angestellte im öffentlichen Dienst

Tarifabschluss 2013: 6,78 Prozent mehr für Berliner Angestellte

Bei den Tarifverhandlungen der TdL in Potsdam wurde im März 2013 eine Tariferhöhung von 2,65 % (in Berlin ab 1.4.2013) und weiteren 2,95 % ab dem 1.1.2014 vereinbart.

Zur Angleichung an das Lohnniveau der Länder erhalten die Berliner Angestellten eine zusätzliche „Sonderzulage“ von 0,5% jährlich.

Offene Fragen bei der Lehrerbesoldung

Die Tariferhöhung ist auch von der Gewerkschaft der Lehrer (GEW) angenommen worden und gilt damit auch für die Berliner Lehrkräfte.

Rechenbeispiel Lehrerinnen/Lehrer im öffentlichen Dienst

Damit sind die Berliner Lehrerinnen und Lehrer damit im Vergleich zu anderen Angestellten im Öffentlichen Dienst deutlich besser gestellt.

Zu den gesonderten Forderungen der GEW nach einer tariflichen Eingruppierungsregelung für Lehrkräfte konnte bei den Tarifverhandlungen der TdL kein Einvernehmen erzielt werden.

Weitere Tarifverhandlungen müssen nach der Rückkehr Berlins in die TdL im Rahmen der Tarifgemeinschaft geführt werden. Eigenständige Verhandlungen auf Landesebene sind nicht mehr möglich.