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Der Haushaltsplan

Finanzrahmen für Politik und Verwaltung

Haushaltsgesetz und Haushaltsplan legen fest, wieviel Geld in den einzelnen Politikbereichen ausgegeben werden darf.

Doppelhaushalt 2012/2013

Doppelhaushalt 2012/2013

Der Doppelhaushalt 2012/2013 wird erst nach Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin, voraussichtlich Mitte Juni 2012, vorliegen.  mehr »

Die Aufstellung des Haushalts

Haushaltsberatung im Parlament - Klicken für größere Darstellung
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Mit dem Haushaltsgesetz und dem dazugehörigen Haushaltsplan wird das Budget (Etat) für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben Berlins jährlich festgeschrieben. Entschieden darüber wird durch das Landesparlament, das Abgeordnetenhaus von Berlin. Grundlage für dessen Beratungen ist ein Entwurf, der in der Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet und vom Senat beschlossen wird.

Das Abgeordnetenhaus beschließt den Haushalt im Normalfall jeweils vor Beginn des neuen Haushaltsjahres. Haushaltsrechtlich möglich sind auch Haushalte für zwei Jahre, jeweils nach Jahren getrennt. Der Senat macht von der Möglichkeit, solche "Doppelhaushalte" vorzulegen seit 2002/2003 Gebrauch, weil dies den Verwaltungsaufwand der Aufstellung reduziert.

Die zu erwartenden Einnahmen aus Steuern und Gebühren werden auf die Aufgaben des Landes verteilt. Mit den Einnahmen steht ein eng begrenzter Rahmen an Mitteln zur Verfügung, der größtenteils durch Verpflichtungen Berlins im Sozialbereich und der Bildung bereits fest gebunden ist. Die weitere Aufteilung auf die weiteren Pflichtaufgaben (z.B. innere Sicherheit, Wirtschaftsförderung, Kultur) erfolgt im politischen Abstimmungsprozess des Abgeordnetenhauses.

Der Etat ist nach den Politik- und Verwaltungsbereichen in "Einzelpläne" aufgegliedert, diese wiederum in Haushaltskapitel und -titel. In den Haushaltstiteln wird detailliert festgelegt und transparent gemacht, welcher Betrag in einem Jahr für einen bestimmten Zweck ausgegeben werden darf. Die nebenstehende Grafik zeigt die grobe Aufteilung des Landesetats auf Politikbereiche im laufenden Jahr 2010.

Die Aufstellung der Einzelbeträge erfolgt zum Teil mit Hilfe von Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung, wie sie auch in der freien Wirtschaft angewendet werden. Seit dem Etat 2004/2005 ist eine sogenannte "produktorientierte Darstellung" Bestandteil des Haushaltsplans.

Haushaltspläne der Berliner Bezirke

In der Internetverlinkung finden Sie die aktuellen Haushaltspläne der Bezirke und die dazu gehörigen Ansprechpartner. mehr...

Kontakt

Senatsverwaltung für Finanzen
Abteilung II - Haushalt
Klosterstraße 59
10179 Berlin


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Fax: (030) 9020-2621
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