Stabilitätsbericht 2017 bestätigt erfolgreiche Konsolidierungspolitik des Landes Berlin

Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen den Stabilitätsbericht 2017 beschlossen. Das Land Berlin kommt damit der Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat einmal jährlich Bericht zu erstatten.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Der Stabilitätsbericht zeigt, dass die Konsolidierungspolitik des Landes Berlin erfolgreich ist. Lediglich der historisch gewachsene Schuldenstand liegt noch über dem Schwellenwert. Die Entwicklung aller anderen drei wichtigen Haushaltskennziffern – struktureller Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote und Zins-Steuer-Quote – ist positiv zu bewerten. Erfreulich ist vor allem, dass die Zins-Steuer-Quote erstmals im grünen Bereich liegt.”

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Das Land Berlin hatte sich im Jahr 2011 dazu verpflichtet, ein ambitioniertes Sanierungsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 zu erarbeiten und umzusetzen, um eine seinerzeit drohende Haushaltsnotlage abzuwenden. Nachdem sich die Kennziffern des Landes Berlin in den vergangenen Jahren stetig verbessert haben und seit einiger Zeit unauffällig sind, hat der Stabilitätsrat das Land Berlin mit Beschluss vom 22. Juni dieses Jahres offiziell aus dem Sanierungsverfahren entlassen. „Die Kennziffern für den Prognosezeitraum zeigen, dass Berlin gut gerüstet ist. Dies gilt auch für die Jahre 2020 und 2021, in denen die Schuldenbremse die volle Wirkung für die Länder entfalten wird“, so Kollatz-Ahnen.

Der Stabilitätsrat wurde mit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz geschaffen. Vorrangige Aufgabe dieses Bund-Länder-Gremiums ist es, die Haushalte von Bund und Ländern zu überwachen, um drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen.

Der Stabilitätsbericht betrachtet die Entwicklung des strukturellen Finanzierungssaldos, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote sowie des Schuldenstandes für die beiden zurückliegenden, abgeschlossenen Haushaltsjahre sowie nach Maßgabe der Sollzahlen für das laufende Haushaltsjahr. In entsprechender Weise wird auch der Finanzplanungszeitraum abgebildet. Der Bericht schließt mit einer Projektion auf der Basis standardisierter Annahmen für den mittelfristigen Planungszeitraum ab.