Dem Land Berlin stehen im Rahmen des Konjunkturpakets II (geregelt im Zukunfts-investitionsgesetz, ZuInvG), im Förderzeitraum 2009 bis 2011, insgesamt 632 Millionen Euro öffentliche Mittel zur Verfügung. Dabei kommen 474 Millionen Euro (75%) aus dem Bundespaket und 158 Millionen Euro (25%) aus dem Berliner Landeshaushalt.
Die Zuwendungsempfänger konnten noch einmal rund 50 Mio. € beisteuern, so dass sich die Investitionssumme auf derzeit (01.11.2011) 683 Millionen Euro erhöht.
Auf die Bildungsinfrastruktur (Kindergärten, Schulen und Hochschulen) entfallen 65% der Investitionen. Die restlichen 35% werden für die Modernisierung der sonstigen Infrastruktur eingesetzt. Dazu gehören z.B. Krankenhäuser, öffentliche Gebäude, Straßen, Spezialfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr sowie die Informationstechnologie. Insgesamt konnten in Berlin 819 Projekte begonnen oder schon beendet werden.
Bei der Auswahl der Investitionsvorhaben wurde vom Senat insbesondere auf die Nachhaltigkeit der Investitionen geachtet, weshalb neben dem Bildungsschwerpunkt auch der energetischen Sanierung eine besondere Bedeutung (insbesondere in den Förderbereichen Schulinfrastruktur und Hochschulen) zugemessen wurde.
Die Maßnahmen sind in Berlin auf neun Portfolios aufgeteilt und werden von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, für Bildung, Wissenschaft und Forschung, für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, sowie der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), projektführende Stellen genannt, betreut und gesteuert. Die Haushaltsabteilung der Finanzverwaltung führt das Gesamtcontrolling durch.
Anlage zur Presseerklärung vom 24.03.2009 laden »
(Bericht über die für eine Finanzierung aus Mitteln des Konjunkturpakets II ausgewählten Maßnahmen, 40923 Bytes)Gemäß § 4 Absatz 5 der Verwaltungsvereinbarung Bund - Länder zu K II (siehe oben) ist auf Bauschildern und nach Fertigstellung auf die Förderung durch das Zukunftsinvestitionsgesetz in geeigneter Form hinzuweisen.
Der Styleguide
des Bundes ist einzuhalten. Der Text ist im Grundsatz wie vorgegeben zu gestalten. Da der Text neubaulastig ist, kann statt "entsteht" auch "saniert" geschrieben werden.
Der Bundestextbaustein ist zu erweitern entweder durch
* "Hier saniert, gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, das Land Berlin…" und dann weiter mit dem Objekt (zum Beispiel eine Schule)
oder durch
* "Hier entsteht, gefördert durch die Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und durch das Land Berlin,…" und dann weiter mit dem Objekt.
(der Text ist entsprechend dem jeweiligen Sanierungs-/Neubauprojekt anzupassen)
In Anwendung der Seiten 13 und 14 des Styleguides muss das Bundeslogo immer oben links stehen, das Berliner Logo in rot oben rechts. Es ist zwingend das "beBerlin-Logo" zu verwenden.
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