Berlins Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Alle Aufgaben, die weder gesamtstädtisch bedeutend noch ministeriell sind, werden in Berlin von den 12 Bezirken wahrgenommen. Dazu gehören - mit wenigen Ausnahmen - alle Aufgaben einer klassischen Kommunalverwaltung.
Die Bezirke finanzieren sich dabei jeweils über eine Globalsumme, die von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet und zugewiesen wird. Auf Basis dieser Zuweisung (sowie ergänzender zentraler Leitlinien) stellt jeder Bezirk eigenverantwortlich einen Haushaltsplan auf, der zunächst von der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt und anschließend vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen werden muss.
Das Globalsummenprinzip gilt seit 1995 und ist inzwischen auch in der Landesverfassung verankert (Art. 85 II VvB). Berlin dürfte damit die einzige deutsche Gebietskörperschaft sein, in der die Budgetierung verfassungsrechtlich normiert ist.
Seit dem Haushaltsjahr 2001 erfolgt die Zuweisung der Globalsummen nach dem Prinzip der sogenannten Budgetierung, die sich am "Output" statt am "Input" der öffentlichen Verwaltung orientiert. Die Zuweisung der Haushaltsmittel basiert auf den tatsächlich erstellten Dienstleistungen der Bezirke: Für alle Verwaltungs-"Produkte", die gegenüber der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen etc.) erbracht werden, ermittelt die Senatsverwaltung für Finanzen Produktbudgets. Sie werden nach dem Prinzip "Menge mal Preis" berechnet. In der Summe ergibt sich so für jeden Bezirk ein "Produktsummenbudget", das Bestandteil der Globalsumme ist.







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