Europa in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Weltkarte auf der Europa mit den Sternen der Europäischen Union markiert ist

Das europapolitische Hauptanliegen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist es, die Berliner Unternehmen dabei zu unterstützen, die Chancen, die die Europäische Union ihnen bietet, gewinnbringend für sich zu nutzen.

Dieses Ziel wird durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf unterschiedlichen Wegen verfolgt:

  • Die Verwaltungsbehörden für die Strukturfonds sorgen dafür, dass die Mittel, die dem Land Berlin aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zufließen, optimal genutzt werden. Es soll erreicht werden, dass die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Berlins gesteigert und zahl-reiche Lebensbereiche der Berlinerinnen und Berliner verbessert werden.
  • Die Wirtschaftspolitik verfolgt das Ziel, die Interessen der Berliner Unternehmen und Berlins als Wirtschaftsstandort zur Geltung zu bringen. Dies wird unterstützt, indem frühzeitig auf die Entscheidungsprozesse der EU Einfluss genommen wird. Zum anderen sollen die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit in Berlin verbessert werden. Unternehmen werden motiviert und unterstützt, die mit dem Binnenmarkt verbundenen Chancen individuell für ihre Unternehmenstätigkeit zu nutzen.

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges, die daraus resultierende angespannte Energieversorgungslage sowie die andauernden Folgen der COVID-19-Pandemie stellen die Wirtschaft und die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer sind mit großer Härte von den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Ereignisse betroffen. Das Land Berlin tut alles, um sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen. Die Unterstützung richtet sich übergreifend an alle Branchen: kleine, mittlere und große Unternehmen, darunter auch gemeinnützige Rechtsformen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen sowie Selbständige. In Übereinstimmung mit den Regelungen der Europäischen Kommission wurden hier umfangreiche Hilfsprogramme aufgelegt.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter den Stichworten
  • Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie, Betriebe (Rubrik “Links zum Thema”)
  • Hilfsprogramme

Europäische Strukturfonds – EU-Mittel für Berlin

Das prominenteste Beispiel für den unmittelbaren Mehrwert, den die EU Berlin bietet, sind die Europäischen Fonds, der EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und der ESF (Europäischer Sozialfonds).

In der Förderperiode 2021-2027 erhält Berlin 829 Mio. Euro aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, mit der vorgeschriebenen Kofinanzierung aus nationalen Mitteln sind dies 2,017 Mrd. Euro, die für Investitionen zur Verfügung stehen.

Rund 680 Mio. Euro wird Berlin aus dem EFRE erhalten. Aufgrund der höheren nationalen Kofinanzierung von nunmehr 60%, mit der die EFRE-Mittel zu ergänzen sind, steigt das Gesamtvolumen der einzusetzenden Fördermittel auf rd. 1,74 Mrd. Euro. Diese Mittel fließen bis Ende 2029 in den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und die Einführung fortschrittlicher Technologien sowie die Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, um einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel in Berlin zu fördern. Weitere Schwerpunkte sind Klimaschutzmaßnahmen für ein grüneres, CO2-armes Berlin und die Förderung einer integrierten sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ent-wicklung in Berliner Quartieren, um damit ein bürgernäheres Berlin zu gestalten. Damit adressiert das Berliner EFRE-Programm die Politischen Ziele 1, 2 und 5 der Europäischen Strukturfonds und trägt zu den Zielen des Europäischen Green Deals bei.

Das Berliner Programm des Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) fördert mit rund 149 Mio. Euro ESF-Mitteln (371 Mio. Euro Gesamtmittel) Bildung, Soziale Inklusion und Fachkräftesicherung. Im Fokus des Berliner ESF+-Programms steht in strategischer wie finanzieller Hinsicht der Programmschwerpunkt „Bilden!“. Ziel ist es, Bildungserfolge zu erhöhen und bestehende Bildungsungleichheiten in der Schule sowie beim Übergang in Ausbildung und Beruf zu reduzieren. Weitere Schwerpunkte sind Soziale Inklusion und Fachkräftesicherung. Mit den Programmschwerpunkten werden die Kernziele des von der Kommission vorgelegten Aktions-plans zur Europäischen Säule sozialer Rechte unterstützt.

EFRE

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wichtigste Instrument der Regionalpolitik in der Europäischen Union. Die EU-Regionalpolitik ist Investitionspolitik, die sich an alle Regionen und Städte in der Europäischen Union richtet, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu fördern. So hilft der Europäische Regionalfonds dabei, überall in der Europäischen Union die Unterschiede in den Lebensverhältnissen anzugleichen und so den Zusammenhalt zu stärken.
In Deutschland erstellen die Bundesländer ihre Strukturfonds-Programme, in denen dargelegt wird, wie die Mittel verwendet werden sollen. So werden im Berliner EFRE- bzw. ESF+-Programm die Förderstrategien, Maßnahmen und Ziele beschrieben, die Berlin im Förderzeitraum umsetzen will.

ESF und ESF+

Der Europäische Sozialfonds (ESF, ab 2021 Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)) ist das arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU zur Unterstützung der Menschen in Europa. Er ist das wichtigste Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter dem Stichwort
  • Europäischer Strukturfond

Europäische Wirtschaftspolitik – Chancen für Unternehmen

Der Richtschnur einer europäischen Wirtschaftspolitik ist auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verpflichtet. Ihr Ziel ist es, die Strategie zum Wohl der Berliner Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen nutzbar zu machen.

Masterplan Solarcity und Koordinierungsstelle

Die Europäische Union hat sich für 2030 das Ziel gesetzt, die EU-internen Treibhausgasemis-sionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Zudem soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU auf 32 Prozent gesteigert werden.

Mit dem Masterplan Solarcity unterstützt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Be-triebe den Ausbau der Solarenergie in Berlin. Ziel ist, schnellstmöglich einen Anteil von 25 Prozent Solarstrom zu erreichen. Hierzu müssen Solaranlagen mit einer Leistung von etwa 4.400 Megawatt peak auf Berlins Dächer und Fassaden gebracht werden: auf Ein- und Zweifamilienhäuser, auf Gewerbegebäude, Mietshäuser und öffentliche Gebäude. Berliner Exper-tinnen und Experten haben gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE den Masterplan Solarcity entwickelt. Der darin enthaltene Maßnahmenkatalog wurde im März 2020 vom Berliner Senat beschlossen. Im Monitoringbericht wird jährlich dargestellt, wie die Umsetzung vorangeschritten ist. Im Jahr 2023 wird der Masterplan Solarcity evaluiert und anschließend weiterentwickelt.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter dem Stichwort
  • Masterplan Solarcity

Koordinierungsstelle für Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb (KEK)

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, den Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu reduzieren. Energieeffizienz gilt dabei als ein Schlüssel zu einer erfolgreichen Energiewende und einem klimaneutralen Europa. Besonders die aktuelle Lage verdeutlicht, dass Energieeinsparungen aber auch Unabhängigkeit und Freiheit bedeuten können. Um den Berliner Unternehmen bei dieser Transformation zu helfen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betrie-be die Koordinierungsstelle für Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb, kurz KEK, ins Leben gerufen. Am 28. Februar 2022 hat die KEK ihre Beratungstätigkeit aufgenommen. Interessierte Unternehmen können sich über die Webseite www.energieeffiziente-unternehmen.berlin.de über das Leistungsspektrum der KEK informieren und die KEK für eine Beratung kontaktieren.

Für Unternehmen ist es entscheidend, dass sich die Investitionen in Energieeffizienz am Ende rechnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn vorhandene Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden können. An dieser Stelle setzt die KEK an: sie hilft insbesondere KMU, kostenfrei und neutral, genau die Investitionen zu identifizieren, die zu einer Win-Win-Situation für Klimaschutz und Unternehmen führen. Hierbei wird individuell untersucht, welche Effizienzpotentiale vorhanden sind und welche konkreten Fördermittel zur Hebung dieser Einsparpotentiale ausgeschöpft werden können. Konkret lassen sich die Aufgaben wie folgt beschreiben:
  • Erstberatung: Dies ist als niedrigschwelliges Angebot konzipiert und richtet sich an Unternehmen, die sich einen ersten Eindruck von den Leistungen der KEK geben lassen wollen und erste allgemeine Informationen im Hinblick auf mögliche Förderungen erlangen möchten.
  • KMU-Detailberatung: Die weiterführende KMU-Detailberatung ist die wichtigste Säule der KEK, die bei Bedarf auch Vorort im Unternehmen erfolgen kann. Unternehmen erlangen hierdurch die Möglichkeit, sich zu konkreten Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in ihrem Unternehmen beraten zu lassen und wertvolle Hinweise für konkrete Förderungen zu erhalten.
  • Netzwerkarbeit: Die KEK soll die Rolle des regionalen Koordinators der IEEKN (dena Initiative für Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke) für Berlin übernehmen. Hierbei unterstützt die KEK die Netzwerkinitiative und fungiert als Ansprechpartnerin der Region. Außerdem soll die KEK neuen Netzwerken bei ihrer Initiierung zur Seite stehen und bestehende Netzwerke administrativ unterstützen. Die Vernetzung der Netzwerke untereinander ist eine weitere Aufgabe, um Synergien zu generieren.

Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025

Die am 29. Januar 2019 von beiden Landesregierungen beschlossene Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg innoBB 2025 ist das strategische Rahmenwerk und damit Grundlage für die Umsetzung von innovationspolitischen Maßnahmen in der Hauptstadtregion. Die bisher erfolgreich verlaufene Einbettung der regionalen Wirtschaft und der nahezu einmaligen Wissen-schaftslandschaft in internationale, vor allem europäische Innovations- und Wirtschaftskreis-läufe ist gelungen und soll erfolgreich fortgeführt werden. Unter dem Motto „Excellence in Innovation“ und unter Berücksichtigung strategischer Überlegungen der Europäischen Union wird mit der innoBB 2025 eine klare Zielsetzung verfolgt: die Hauptstadtregion zu einem füh-renden Innovationsraum in Europa zu machen und innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln. In den bewährten und in den mit Beschlussfassung der innoBB 2025 gestärkten Clusterstrukturen werden insbesondere die clusterübergreifenden Schwerpunkt-Themen Digitalisierung, Arbeit 4.0 und Fachkräfte, Reallabore und Testfelder sowie Start-ups und Gründungen bearbeitet. Flankiert wird die Clusterarbeit dabei von den verbindlichen Handlungsleitlinien, die einen breiten Innovationsbegriff, enge Cross Cluster-Zusammenarbeit, die Stärkung offener Innovationsprozesse, die Priorisierung nachhaltiger Innovationen sowie den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit umfassen.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter den Stichworten:
  • innoBB 2025 Jahresbericht 2021
  • Jahresbericht Cluster Gesundheitswirtschaft 2021
  • Jahresbericht Cluster Optik und Photonik 2021
  • Jahresbericht Cluster Verkehr, Mobilität, Logistik 2021
  • Jahresbericht Cluster IKT, Medien, Kreativwirtschaft 2021
  • Jahresbericht Cluster Energietechnik 2021

Masterplan Industriestadt Berlin

Um die Entwicklung der Industriestadt Berlin entlang der zukünftigen Herausforderungen zu gestalten, wurde der seit 2010 wirkende Masterplan Industriestadt Berlin (MPI) auch in der 19. Legislaturperiode fortgeschrieben. Der MPI stellt seither den strategischen Rahmen, um die industriepolitischen Akteure in Berlin gezielt zusammenzubringen, Innovationsräume weiterzuentwickeln und Berlin als Hotspot für digital geprägte urbane Produktion weiter zu stärken. Ein inhaltlicher Fokus liegt auf der grünen und digitalen Transformation der Berliner Industrie sowie auf der Transformation der Arbeitswelt und den damit einhergehenden Chancen und Herausforderungen. Ausgehend von diesen drei Transformationslinien und den darin definierten strategischen Anforderungen wurde der Handlungsrahmen für den MPI 2022‒2026 weiterentwickelt und dabei vier Handlungsfelder identifiziert (Innovation, Kompetenzen, Rahmenbedingungen und Kom-munikation & Vernetzung) in denen zukunftsweisende Projekte realisiert werden, die die Transformation des Industriestandorts Berlin unterstützen.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter dem Stichwort
  • Masterplan Industriestadt Berlin

Projekt Zukunft

Projekt Zukunft – eine Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – fördert die Schwerpunktbranchen der Kreativ- Medien- und Digitalwirtschaft. Projekt Zukunft erarbeitet Strategien für den Standort, baut Plattformen auf, initiiert und begleitet Netzwerke, organisiert den Austausch mit den Unternehmen, entwickelt neue Förderinstrumente, erstellt Studien und realisiert innovative Projekte für Wirtschaft und Gesellschaft.
Zum Cluster IKT, Medien, Kreativwirtschaft zählten in 2020 38.130 Unternehmen, die einen Umsatz von 40,6 Mrd. Euro erwirtschafteten.

Informationsplattform Berlin INNOVATION

Die Webseite www.berlin-innovation.de präsentiert innovative Berliner Entwicklungen, fungiert als Schaufenster für den Innovationsstandort Berlin und dient als Informationsplattform für die landeseigenen Unternehmen und weitere öffentliche Stellen sowie für Öffentlichkeit, Betriebe und interessierte Investorinnen und Investoren. Sie wird betrieben durch die Technologiestif-tung Berlin. Unternehmen sowie Entwicklerinnen und Entwickler haben auf dieser Plattform die Möglichkeit, ihre innovativen Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren, sobald diese am Markt verfügbar sind. Für Vergabestellen und Investorinnen und Investoren finden sich hier Hilfestellungen bei der Suche nach modernen Technologien sowie innovative Ideen und Anwendungen aus der Region.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter dem Stichwort
  • Berlin Innovation

Neues Investitionsprogramm für Europa

Das InvestEU-Programm ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan). Es führt den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und 13 EU-Finanzierungsinstrumente unter einem Dach zusammen. Das InvestEU-Programm wird im Zeitraum 2021-2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von mehr als EUR 372 Milliarden frei-setzen und soll nachhaltigen Investitionen, Innovationen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa einen zusätzlichen Impuls verleihen. Ein Beispiel einer entsprechenden Umsetzung in Berlin ist das Programm Berlin Innovativ. Es ermöglicht innovativen mittelständischen Un-ternehmen, Freiberuflern und Start-ups eine zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Kredite aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) werden im Hausbank-verfahren mit einer Haftungsfreistellung für die durchleitenden Banken in Höhe von 70 % ver-geben. Die Finanzierung wird von der InnovFin KMU-Kreditgarantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem EFSI ermöglicht. Die IBB bewirbt sich gerade für einen Anschluss-Garantievertrag mit dem Europäischen Investitionsfonds für Finanzierungen i.H.v. 50 Mio. EUR bis 2026.

Soziale Ökonomie

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die nationale Vernetzung der Bundesländer initiiert und ist Gastgeber der Ländervernetzung. Die europaweite Vernetzung wird durch die Mitgliedschaft im Impact Ecosystem Network (IEN) mit Vorsitz Amsterdam vo-rangetrieben. Zu den Aktivitäten gehört die Einbindung der Netzwerke in die Ausgestaltung eines Kriterienkatalogs, welcher die Definition von Sozialem Unternehmertum praxisrelevant ausgestalten soll.

Außenwirtschaft, Koordinierung Europäische Wirtschaftspolitik und Entwicklungszusammenarbeit

Das Referat Außenwirtschaft, Europäische Wirtschaftspolitik und, Entwicklungszusammenarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe begleitet die Weiterentwicklung des Binnenmarktes und koordiniert die europapolitischen Aspekte der Wirtschaftspolitik des Landes. Zudem ist es zuständig für die Beihilfenkontrolle im Land Berlin als Bestandteil der Europäischen Wettbewerbspolitik und für die Entwicklungszusammenarbeit des Landes Berlin.

Europäische Territoriale Zusammenarbeit – ETZ / INTERREG

Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern in Europa sind ein Schlüssel zur Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Berliner Wirtschaft. EU-Förderprogramme wie die „Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)“/INTERREG können hierzu Türöffner sein und finanzielle Unterstützung bieten. Der Begriff „Territoriale Zusammenarbeit – INTERREG“ steht für eine durch den EFRE finanzierte, projektorientierte Zusammenarbeit zwischen Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen EU-Ländern sowie Drittstaaten. INTERREG wendet sich an regionale und lokale Behörden, Entwicklungs- und Innovationsagenturen, Intermediäre, Kammern und Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Cluster und Netzwerke, Forschungs- und Entwicklungszentren sowie Nichtregierungsorganisationen, private Partnerinnen und Partner sowie Unternehmen (KMU).

Das Potential von INTERREG-Projekten als regionales Entwicklungslabor für Instrumente zur Förderung der Innovationspolitik und zur Internationalisierung soll weiterhin genutzt werden, um damit auch die gemeinsame Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg (innoBB) für intelli-gente Spezialisierung („smart specialisation”) beider Länder zu unterstützen.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wirkt als Informations-, Auskunfts- und Kontaktstelle im Land Berlin und übernimmt im „Deutschen Ausschuss INTERREG“ die Interessensvertretung des Landes Berlin.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter dem Stichwort
  • INTERREG

Binnenmarkt

In enger Kooperation mit den Berliner Partnerorganisationen und Fördereinrichtungen – u.a. Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie, Investitionsbank Berlin und Industrie- und Handelskammer zu Berlin – werden Berliner Unternehmen dabei unterstützt, sich den Herausfor-derungen des sich wandelnden Binnenmarktes zu stellen. Ein wesentliches Anliegen ist es, die Standortvorteile, die Berlin mit der Hauptstadtregion aufgrund der geographischen Lage im Herzen Europas hat, weiter zu entwickeln. Dazu werden das Konzept für Internationale Wirtschaftskooperation (das Berliner Außenwirtschaftskonzept) und das Außenwirtschaftsförderprogramm „Programm für Internationalisierung“ (PfI) genutzt. Das Außenwirtschaftskonzept hat ein ganzheitliches Verständnis von Internationalisierung (In- und Outbound), das sich eng an den Bedarfen der Unternehmen orientiert, aktuelle Entwicklungen aufgreift und Unternehmen bei einem möglichst breiten Spektrum grenzübergreifender ökonomischer Aktivitäten unterstützt. Die Effektivität der Marktbearbeitung sowie des Einsatzes der Landesmittel sollten durch eine gezielte und nachhaltige Bearbeitung ausgewählter Ziel- und Potenzialmärkte verbessert werden, die im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse Berlins stehen. Das Berliner Außenwirtschaftskonzept hat vier Top-Zielländer zur Stärkung der Berliner Wirtschaft auserkoren, wovon zwei, Polen und Frankreich, dem EU-Binnenmarkt angehören. Für einige dieser Länder werden, u.a. in regelmäßig stattfindenden Arbeitskreisen, von den jeweiligen Partnerinnen und Partnern geplanten Maßnahmen im Zielland zusammengeführt und zusätzliche (auch übergreifende) Schritte identifiziert. Flankiert wird dies durch das Pfl. Dieses bietet Berliner KMU die Möglichkeit, neue Märkte im Ausland zu erschließen und ihre internationale Wettbe-werbsfähigkeit zu stärken. Das PfI bietet in einem Baukastensystem drei Formate an:
  • Einzelförderungen für KMU zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Kongressen,
  • Gemeinschaftsprojekte für Messeauftritte und Delegationsreisen,
  • Regionale Netzwerkbildung zur Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Das Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) durch die Europäische Union kofinanziert.

Weitere Informationen in der Rubrik “Links zum Thema” unter den Stichworten
  • Außenwirtschaft
  • Europäische Wirtschaftspolitik

Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg

Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg informiert und berät über innovationsorientierte Entwicklungen, Initiativen und Programme der Europäischen Union. Es bedient die spezifischen Bedarfe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ihre wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu verbessern, und unterstützt diese bei europäischen und internationalen Geschäftsaktivitäten, wozu auch die Teilnahme am Forschungsförderprogramm der EU, Horizont Europa 2021-2027, gehört. Das Netzwerk wird aus Mitteln des EU-Binnenmarktprogramms (Single Market Programme als Nachfolgeprogramm von COSME) und aus Landesmitteln finanziert.

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  • Enterprise European Network

EU-Projekt mit der Partnerstadt Jakarta

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat am 1. Dezember 2019 die von der Europäischen Union finanzierte Kooperation „Smart Change“ zwischen Berlin und Jakarta gestartet, um gemeinsam an innovativen Lösungen für Nachhaltigkeit in wachsenden Städten zu arbeiten.

Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit

Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit hat sich in der Vergangenheit an verschiedenen Projekten beteiligt, die aus dem Programm EuropeAid finanziert wurden. Über die institutionelle Förderung der BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbH unterstützt die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit die Konzeption, Akquisition und Durchführung von EU-Projekten, die die verschiedenen politischen Leitlinien des Landes Berlin umsetzen. Die Projekte der BGZ decken nicht nur entwicklungspolitische Themen ab, sondern auch international relevante Themen wie z.B. Smart Cities oder berufliche Integration von Geflüchteten. Durch die Zusammenarbeit mit transnationalen Partnerinnen und Partnern und den Partnerstädten wird ein wichtiger Beitrag zur internationalen Vernetzung Berlins geleistet. Der Austausch auf europäischer Ebene zu verschiedenen Fachthemen gewinnt zunehmend an Bedeutung, etwa im Bereich Fairer Beschaffung oder zur Umsetzung der Sustainable Development Goals.

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  • Entwicklungszusammenarbeit

Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Berlin

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Berlin wurde bereits 2009 im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft eingerich-tet. Er ist Teil des europaweiten Netzwerkes Einheitlicher Ansprechpartner. Aufgabe des Netzwerkes ist es, bürokratische Hindernisse abzubauen und den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Bin-nenmarktes beizutragen.

Der EA Berlin unterstützt erfolgreich in- und ausländische Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründern bei der Aufnahme und Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Berlin. Er agiert – auf Wunsch der Unternehmen – als Mittler und Verfahrensbegleiter zwischen Unternehmen und zuständigen Stellen sowie als verbindlicher Informationsgeber. Mit seinen Onli-neverfahren im Gewerbebereich ermöglicht der EA den Dienstleisterinnen und Dienstleistern, Gewerbemeldungen und gewerberechtliche Erlaubnisse medienbruchfrei auf elektronischem Wege zu erledigen. Den Nutzerinnen und Nutzern bleibt somit der Gang und die Wartezeit bei den Behörden erspart, und die zuständigen Stellen können die online eingereichten Anliegen in wesentlich kürzerer Zeit bearbeiten und elektronisch bestätigen. Der EA ist auch für die Antragsannahme sowie die Koordination von Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschüssen im Bereich der reglementierten Berufe zuständig. Über einen zentralen Online-Zugang besteht für viele Berufsgruppen somit die Möglichkeit, den bestehenden Service des EA (Informationsbereitstellung und Verfahrensabwicklung) für die Begleitung von Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen zu nutzen. Es stehen für alle Verfahren des EA auch englische Antragsmodule zur Verfügung.

Die anfallenden Verwaltungsgebühren können über die integrierte ePayment-Komponente beglichen werden, wodurch die entsprechenden Verfahren nochmals wesentlich beschleunigt werden. Das Informationsportal des EA Berlin wird in 5 Sprachen angeboten.

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  • Einheitlicher Ansprechpartner

Europäische Innovations- und Forschungspolitik

Die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in marktreife Anwendungen ist wesent-liches Ziel der Berliner Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, die auf der Grundla-ge der im Januar 2019 von den Regierungen der beiden Länder Berlin und Brandenburg be-schlossenen fortgeschriebenen Gemeinsamen Innovationsstrategie innoBB 2025 umgesetzt wird. Den Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stehen diverse europäische Fördermöglichkeiten, insbesondere aus dem derzeitigen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021-2027), zur Verfügung und wurden in der Vergangenheit bereits intensiv genutzt.

Smart City

Berlin hat sich, insbesondere im europäischen Gefüge, einen Namen als Smart City für Hochtechnologie gemacht und insbesondere auch Startups angezogen. Die Entwicklung bis dato hat gezeigt, dass Unternehmen mit ihren in hohem Maße wettbewerbsfähigen Innovationen neue Geschäftsfelder erschließen und sich bewusst für den Standort Smart City Berlin entscheiden. Auch die landeseigenen Unterneh-men schlagen diesen Weg ein, indem Sie die öffentliche Ver- und Entsorgung und die dazugehörigen Infrastrukturen vernetzen, digitalisieren und damit neue Geschäftsmodelle für sich erschließen.

Die Wirtschaftsförderung des Landes – Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH – ist mit der Smart City Unit die zentrale Anlaufstelle für Antragsvorhaben und Projekte in der Smart City Berlin. Zudem wird dort das Netzwerk Smart City Berlin betreut, welches sich 2013 eigeninitiativ gegründet hat und Synergien durch direkten Austausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung schafft. Es zählt rund 160 Mitglieder, die beispielweise durch gemeinsame Messeauftritte, wie auf der Smart Country Convention in Berlin oder der Smart City Expo World in Barcelona, nationale und internationale Aufmerksamkeit auf sich zieht.
Ende 2022 wurde die Berliner Smart City Strategie “Gemeinsam Digital: Berlin” durch den Senat beschlossen, welche unter Federführung der Senatskanzlei steht. Im Rahmen von “Ge-meinsam Digital: Berlin” ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beispielsweise mit der Maßnahme „Ladeinfrastruktur“ involviert.

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  • Smart City Berlin
  • “Gemeinsam Digital: Berlin”
  • Ladeinfrastruktur

Elektromobilität

Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg befindet sich im stetigen Mobilitätswandel. Klima- und umweltfreundliche sowie sichere, stadt- und sozial gerechte Mobilität ist eines der zentralen Ziele des Landes Berlin. Damit verbunden sind auch neue Chancen für Wertschöpfung, um die Hauptstadt thematisch und wirtschaftlich als Leitmarkt und -anbieter für nachhaltige Mobilitätslösungen zu entwickeln. Die Mobilitätsakteure inklusive herausragender Forschung und Entwicklung sowie die Erprobung und Pilotierung nachhaltiger und innovativer Mobilitätslösungen und -konzepte leisten wichtige Beiträge, um die Landesziele zu erreichen. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Elektromobilität, welche in den letzten Jahren signifikant an Fahrt aufgenommen hat.
Berlin hat die „Berliner Agentur für Elektromobilität „eMO“ als Landesagentur und zentrale Kompetenzstelle für Elektromobilität und Neue Mobilität im Land Berlin eingerichtet, die insbesondere die Berliner Wirtschaft – aber auch das Land Berlin und seine Bezirke und Unter-nehmen – bei diesem Mobilitätswandel hin zu einem nachhaltigen Wirtschaftsverkehr unterstützen soll. Sie wird getragen von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH und wird maßgeblich von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert.

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  • Elektromobilität

Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützt das Land Berlin neben der Förderung von Beratungsgesprächen auch die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Nutzfahrzeuge, Taxen, elektrische Klein- u. Leichtfahrzeuge, motorisierte Zweiräder) sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur (Normal- u. Schnellladeinfrastruktur) im gewerblichen Umfeld.

Ladeinfrastruktur

Ein leistungsfähiges Ladeinfrastrukturnetz ist eine zentrale Voraussetzung, um die Attraktivität der Elektromobilität zu steigern. Die aktuelle Koalition hat sich darauf verständigt ein Gesamt-konzept zur Errichtung von Ladeinfrastruktur in Berlin zu entwickeln, welches Ladepunkte im öffentlichen Raum und im privaten Raum (öffentlich und nicht öffentlich zugänglich) – für den die Zuständigkeit in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe liegt – umfasst.

Strichännchen mit Checkliste und Stift

Rückblick

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Zeichnung Probleme lösen, Fragen beantworten Fragezeichen Ausrufezeichen

Ausblick

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