Partnerschaftsvereinbarungen

Idee

Berlin kann einen Anteil von 25 % Solarstrom an der Stromerzeugung erreichen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn neben der öffentlichen Hand und den kommunalen Unternehmen auch möglichst viele private und gewerbliche Gebäudeeigentümer*innen Solaranlagen auf ihren Dächern installieren (lassen).
Um möglichst viele Akteur*innen zu motivieren, schließt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin Partnerschaftsvereinbarungen ab. Alle Unterzeichner*innen von Partnerschaftsvereinbarungen sind Mitglieder des Partnerschaftsnetzwerks Masterplan Solarcity.

Offizieller Start des Partnerschaftsnetzwerks

Am 26. August 2021 wurde das Partnerschaftsnetzwerk offiziell gegründet. Das Interesse an einem Netzwerk, welches Akteurinnen und Akteure der Berliner Solarbranche zusammenbringt und einen branchenübergreifenden Austausch fördert, ist groß! Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe freut sich sehr, zu den Initialpartnerinnen und Initialpartnern Berlin Brandenburg Energy Network, Berlin Partner für Technologie und Wirtschaft, Hanwha Q CELLS, NATURSTROM, BürgerEnergie Berlin, Zolar, Stromnetz Berlin und Auxolar zählen können.
Konkrete Aktivitäten, zu denen sich die Partnerinnen und Partner verpflichtet haben, reichen von der Zusicherung von konkreten Ausbauzielen, der Vereinfachung von administrativen Prozessen, bis zur Öffentlichkeitsarbeit für die Solarwende und Motivation anderer Akteurinnen und Akteure, Teil des Partnerschaftsnetzwerks zu werden. Weitere Informationen zu den Initialpartnerinnen und Initialpartnern und ihren Beiträgen finden Sie unter hier

Logo Masterplan Partner*in

Warum mitmachen?

Als Unterzeichner*in einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichten Sie bzw. Ihre Organisation sich, den Ausbau der Solarenergie zu unterstützen und voranzutreiben.
Im Gegenzug werden Sie Teil eines branchenübergreifenden Berliner Netzwerks mit dem Schwerpunkt Solarenergie. Gemeinsam mit anderen Akteur*innen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entwickeln Sie das Netzwerk weiter. Das Ziel ist es, einen intensiven Austausch zwischen den Akteur*innen zu ermöglichen, gemeinsam Hindernisse aus dem Weg zu räumen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie die Solarenergie in Berlin noch schneller ausgebaut werden kann.
Zudem können Sie als Partner*in das Masterplan Solarcity Partner*in-Logo nutzen und Ihre Solarcity-Aktivitäten werden im Partnerbereich der Solarwende-Webseite veröffentlicht!

Voraussetzungen für Partnerschaftsvereinbarungen

Voraussetzungen für den Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung

  • Die Partner*innen sind juristische Personen oder kollektive Akteur*innen (Verbände, Koalitionen, Soziale Bewegungen) keine privaten Einzelpersonen.
  • Die Ziele des*der Partner*in sind mit den Zielen des Energiewendegesetzes Berlin und des Masterplans Solarcity grundsätzlich vereinbar.
  • Der*die Akteur*in ist in Berlin tätig und hat in der Metropolregion Berlin/Brandenburg mindestens einen Sitz/Standort.
  • Der*die Partner*in möchte durch konkrete Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele des Masterplans Solarcity Berlin beitragen. Die Aktivitäten werden veröffentlicht.
  • Die geplanten Aktivitäten werden in Berlin durchgeführt.
  • Die geplanten Aktivitäten haben entweder Vorbildcharakter für den Ausbau der Solarenergie oder leisten einen deutlichen Beitrag zum Solarausbau in Berlin.
  • Die geplanten Aktivitäten können bereits begonnen worden sein, wenn sie starken Leuchtturm-/ Vorbildcharakter haben.

Mögliche Aktivitäten der Partner*innen

Sie können sich auf vielfältige Weise in den Ausbau der Solarenergie einbringen. Dazu gehören beispielsweise:
  • Konkrete Ausbauziele für Solaranlagen
  • Konkrete Projekte mit Bezug zur Solarenergie, z.B. im Bereich Sektorenkopplung
  • Unterstützung als Multiplikator*in
  • Angebot von Ausbildungsplätzen
  • Forschungsschwerpunkte und Forschungsprojekte
  • Kommunikations- und Informationsmaßnahmen

Gern unterstützen wir Sie bei der Konkretisierung Ihrer Ideen!

Laufzeit der Partnerschaftsvereinbarungen

Die Laufzeit der Partnerschaftsvereinbarungen richtet sich nach den geplanten Aktivitäten und wird individuell festgelegt. Die Laufzeit der Partnerschaftsvereinbarungen beträgt in der Regel mindestens drei Jahre. Es besteht die Option, die Partnerschaftsvereinbarung zu verlängern.

Mitmachen!

Wir freuen uns, über Ihr Interesse an den Partnerschaftsvereinbarungen!

Musterpartnerschaftsvereinbarung

  • Muster-Partnerschaftsvereinbarung

    PDF-Dokument (680.4 kB)

Checkliste Stift

Formular Partnerschaftsvereinbarungen

Zur Vorbereitung eines Erstgesprächs sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie das folgende Formular ausfüllen.

Zum Formular >>