SolarReadiness-Programm - Ertüchtigung öffentlicher Gebäude für Solaranlagen

Rotes Rathaus

Der Berliner Senat hat den Auftrag, bei der Nutzung der erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden und bei der energetischen Sanierung vorbildhaft voranzugehen (Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz – EWG Bln).

Eine wesentliche Herausforderung bei der Installation von Solaranlagen insbesondere auf öffentlichen Bestandsgebäuden ist die Vorbereitung des Daches. Um die Bezirke, Hochschulen und Universitäten bei den vorbereitenden Maßnahmen zu unterstützen, hat der Senat das SolarReadiness-Programm aufgesetzt.

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Antragsberechtigte

  • Bezirke
  • Hochschulen und Universitäten im Fachvermögen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Verfahren

Die Mittel können im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung nach folgendem Verfahren abgerufen werden:
  • Projektantrag bei SenWiEnBe (Ausgabe der Mittel bis Ende 2024 möglich)
  • Prüfung des Antrags durch SenWiEnBe
  • Ausgabe der Mittel durch SenWiEnBe (der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung ist nicht notwendig)

Projektantrag

  • Antragsformular Förderprogramm Solarreadiness

    PDF-Dokument (84.2 kB)

Voraussetzungen für die Mittelausschüttung

  • Das Projekt muss auf einer öffentlichen Liegenschaft durchgeführt werden.
  • Das Gebäude muss der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten dienen.
  • Voraussetzung für den Projektantrag ist eine Vorprüfung der Liegenschaft. Die Vorprüfung muss zu dem Ergebnis gekommen sein, dass die Errichtung einer Solaranlage auf der Liegenschaft grundsätzlich möglich ist, aber noch Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen sind.

Finanzierbare Maßnahmen

Bezuschusst werden Maßnahmen, die dazu dienen, öffentliche Liegenschaften so herzurichten, dass Solaranlagen errichtet werden können. Dazu gehören:
  • Verstärkung/Sanierung/Umbau der Dachkonstruktion,
  • Erneuerung der Dachhaut und Dachabdichtung,
  • Vorbereitung von Kabeltrassen,
  • Umbaumaßnahmen des Hausanschlusses,
  • Herrichtung von Elektrounterstationen

Die Auflistung ist nicht abschließend. Es findet eine Einzelfallprüfung statt.

Bezuschusst werden außerdem folgende Maßnahmen:
  • Statische Ertüchtigung von Dächern
  • Renovierung der Dachhaut
  • Unterstützende Dienstleistungen, z.B. Dachgutachten
  • Unterkonstruktionen für PV-Anlagen auf Gründächern

Der Zuschuss ist auf 50.000 Euro pro Maßnahme begrenzt. Die Fördermittel sollen in erster Linie dazu dienen, ansonsten nicht darstellbare Maßnahmen zu finanzieren.
Die Mittel können an bereits gestartete und an denkmalgeschützte Projekte ausgegeben werden, insofern die antragstellenden Stellen nachweisen, dass die Mittel noch im Jahr 2024 ausgegeben werden.

Die Mittel können bei Erfüllung der Voraussetzungen nur ausgegeben werden, solange die o.g. Mittel nicht ausgeschöpft sind.