Für Zwecke, an denen die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein erhebliches Interesse hat, vergibt sie Zuwendungen an Stellen außerhalb der Verwaltung. Mit diesen Zuwendungen können einzelne Vorhaben gefördert (Projektförderung) oder die Ausgaben des Zuwendungsempfängers finanziert werden (institutionelle Förderung).
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