Übersetzer - ein interessanter Beruf, der für hohe Kompetenz in zwei Sprachen steht. Ein Vermittler, dessen Sprachschatz, allgemeines und Fachwissen unverzichtbar sind, wenn ein Text in der Zielsprache dem Original möglichst genau entsprechen soll.
Die Übersetzung ist ein Schlüssel zum internationalen Verständnis. Das Zeugnis über die bestandene Staatliche Prüfung eröffnet dem Übersetzer und der Übersetzerin neue berufliche Chancen: Es gilt bundesweit und ist eine Voraussetzung, um bei Gericht vereidigt zu werden.
Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen
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Gesetz über die Staatliche Prüfung für Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdensprachdolmetscher
(Übersetzergesetz - ÜbDoGebG)
in der Fassung vom 30.12.2011 (in Kraft seit 29.06.2003)
Verordnung über die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Übersetzerinnen![]()
in der Fassung vom 30.12.2011 (in Kraft seit 29.10.2006)
Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer Berlin
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin-Mitte
Elisabeth Bachmann-Nix (Leitung)
Heidi Schießer (Sachbearbeitung)
Telefon 90227 5266, Zimmer 2A06
E-Mail heidi.schiesser@senbwf.berlin.de
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 13:30 - 15:00 Uhr
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und nach Vereinbarung
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