Vom Anspruch zur Leistung - in einem Schaubild wird dargestellt, wie die Antragstellung und die Gewährung der Leistungen aus dem Bildungspaket funktionieren.
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Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.
Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:
| Art der Leistung | Höhe der Leistung | Beantragung, erforderliche Unterlagen |
|---|---|---|
| Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten | Die Eltern bezahlen für das Schulessen nur einen Eigenanteil von 1,00 Euro je Essen, in Kitas einen monatlichen Pauschalbetrag von 20,00 EUR | berlinpass - BuT vorlegen; Kita: in der Kita; Kindertagespflege: im Jugendamt; Schule: beim Caterer; offener Ganztagsbetrieb: beim Jugendamt bzw. dem privaten Träger |
| Persönlicher Schulbedarf (z. B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen) | 100 Euro (70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr) | Schülerausweis I bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen vorlegen |
| Lernförderung, wenn dadurch ein gefährdetes Lernziel voraussichtlich erreicht werden kann | Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung | Antrag in der Schule, berlinpass vorlegen |
| Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule | tatsächliche Kosten | Antrag in der Kita bzw. Schule, berlinpass vorlegen |
| Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten | tatsächliche Kosten | Antrag ausfüllen, von der Kita bzw. Schule bestätigen lassen, bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen |
| Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (z. B. Jugendverband, Sportverein, Musikschule) | bis zu 10 Euro monatlich | Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen, Nachweis über Kosten des Vereins bzw. Anbieters beifügen |
| Fahrtkosten zur Schule, wenn wegen der Entfernung (> 3 km) erforderlich | Ermäßigtes Schülerticket | Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen, Nachweis durch Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Halbjahreszeugnis |
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(Juni 2012; Merkblatt Eltern Kita, 37769 Bytes)
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(Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern in Arabisch, 76 KB)
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(Informationen für Eltern von Schulkindern, 25480 KB)Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies kann im Einzelfall sein:

Vom Anspruch zur Leistung - in einem Schaubild wird dargestellt, wie die Antragstellung und die Gewährung der Leistungen aus dem Bildungspaket funktionieren.
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Der berlinpass - BuT, der für die berechtigten Kinder ausgestellt wird, dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Auf ihm ist die Anspruchsgrundlage durch Kurzbezeichnungen vermerkt:
Für die Schulen, Kitas und freien Träger stehen Informationsmaterial und Formulare zur Verfügung mehr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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