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Das Bildungspaket

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.

Der Anspruch

Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Die Leistungen

Das Bildungspaket enthält folgende Leistungen:

Die Leistungen des Bildungspakets
Art der Leistung Höhe der Leistung Beantragung, erforderliche Unterlagen
Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten Die Eltern bezahlen für das Schulessen nur einen Eigenanteil von 1,00 Euro je Essen, in Kitas einen monatlichen Pauschalbetrag von 20,00 EUR berlinpass - BuT vorlegen;
Kita: in der Kita;
Kindertagespflege: im Jugendamt;
Schule: beim Caterer;
offener Ganztagsbetrieb: beim Jugendamt bzw. dem privaten Träger
Persönlicher Schulbedarf (z. B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen) 100 Euro (70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr) Schülerausweis I bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen vorlegen
Lernförderung, wenn dadurch ein gefährdetes Lernziel voraussichtlich erreicht werden kann Übernahme der Kosten für eine von der Schule als notwendig bestätigte Förderung Antrag in der Schule, berlinpass vorlegen
Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule tatsächliche Kosten Antrag in der Kita bzw. Schule, berlinpass vorlegen
Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten tatsächliche Kosten Antrag ausfüllen, von der Kita bzw. Schule bestätigen lassen, bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen
Mitmachen in Kultur, Sport, Freizeit (z. B. Jugendverband, Sportverein, Musikschule) bis zu 10 Euro monatlich Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen einreichen, Nachweis über Kosten des Vereins bzw. Anbieters beifügen
Fahrtkosten zur Schule, wenn wegen der Entfernung (> 3 km) erforderlich Ermäßigtes Schülerticket Antrag bei der Bewilligungsstelle der Sozialleistungen, Nachweis durch Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Halbjahreszeugnis

Die Informationsschreiben

Merkblatt Eltern Kita

Merkblatt für Eltern von Kindern in Kita oder Kindertagespflege laden »

(Juni 2012; Merkblatt Eltern Kita, 37769 Bytes)
Merkblatt Eltern Kita in Tuerkisch

Merkblatt für Eltern von Kindern in Kita oder Kindertagespflege in Türkisch laden »

(Merkblatt Eltern Kita in Tuerkisch, 31 KB)
Merkblatt Eltern Kita in Arabisch

Merkblatt für Eltern von Kindern in Kita oder Kindertagespflege in Arabisch laden »

(Merkblatt Eltern Kita in Arabisch, 69 KB)

Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern

Merkblatt für Eltern von Schulkindern
in der ab 1. August 2011 gültigen Fassung laden »

(Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern, 98 KB)
Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern in Tuerkisch

Merkblatt für Eltern von Schulkindern in Türkisch laden »

(Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern in Tuerkisch, 37 KB)
Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern in Arabisch

Merkblatt für Eltern von Schulkindern in Arabisch laden »

(Merkblatt fuer Eltern von Schulkindern in Arabisch, 76 KB)
Informationen für Eltern von Schulkindern

Informationen für Eltern von Schulkindern laden »

(Informationen für Eltern von Schulkindern, 25480 KB)

Die Antragstellung

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies kann im Einzelfall sein:

  • Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
  • Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Formulare

  • Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket

    Antrag auf Leistungen aus dem Bildungspaket laden »

    (Stand August 2012, 48457 Bytes)
  • Antrag Mehrtägige Kitafahrt

    Antrag Mehrtägige Kitafahrt laden »

    (23199 Bytes)
  • Nachträgliche Übernahme der Kosten für mehrtägige Kitafahrten

    Nachträgliche Übernahme der Kosten für mehrtägige Kitafahrten laden »

    (22585 Bytes)
  • Verfahren für Lernförderung an Schulen

    Verfahren für Lernförderung an Schulen laden »

    (36872 Bytes)
  • Antrag für Lernförderung an Schulen

    Antrag für Lernförderung an Schulen laden »

    (26569 Bytes)
  • Antrag für Klassenfahrten

    Antrag für Klassenfahrten laden »

    (96966 Bytes)
  • Antrag für Klassenfahrten

    Antrag für Klassenfahrten laden »

    (39936 Bytes)
  • Antrag für Klassenfahrten (rückwirkend)

    Antrag für Klassenfahrten (rückwirkend) laden »

    (100252 Bytes)
  • Antrag für Klassenfahrten (rückwirkend)

    Antrag für Klassenfahrten (rückwirkend) laden »

    (43520 Bytes)

Das Verfahren

Vom Anspruch zur Leistung - in einem Schaubild wird dargestellt, wie die Antragstellung und die Gewährung der Leistungen aus dem Bildungspaket funktionieren.

Schaubild laden

Der berlinpass als Berechtigungsnachweis

Berlinpass

Der berlinpass - BuT, der für die berechtigten Kinder ausgestellt wird, dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket. Auf ihm ist die Anspruchsgrundlage durch Kurzbezeichnungen vermerkt:

  • B1: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Leistungsstelle ist das Jobcenter)
  • B2: Kinderzuschlag oder Wohngeld (Leistungsstelle ist die Wohngeldstelle)
  • L: Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungsstelle ist das Sozialamt oder die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber)

Häufig gestellte Fragen

Weiterführende Informationen

Für die Schulen, Kitas und freien Träger stehen Informationsmaterial und Formulare zur Verfügung mehr

Siehe auch ...

Verweise zu anderen Angeboten

Kontakt

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte

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Telefon 030 90227 5050


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