Mehr Eltern haben nun Anspruch auf Notbetreuung in Kitas und Schulen

Pressemitteilung vom 21.03.2020

Der Senat stellt sich den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie: Bisher haben die Kinder von Eltern/Sorgeberechtigen, die in bestimmten systemrelevanten Berufen arbeiten, einen Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas und in den Schulen der Grundstufe 1 bis 6. Das galt bisher jedoch nur dann, wenn beide Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und sie keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung hatten.

Nach einwöchiger Laufzeit hat der Senat auf Vorlage von Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, in einer Telefon-Konferenz am Samstag eine Nachjustierung der Notbetreuungs-Regelung beschlossen. Dabei bezog der Senat die in den vergangenen Tagen gesammelten Erfahrungen mit ein. Die strikte Regelung, dass beide Elternteile in den festgelegten systemrelevanten Berufsgruppen arbeiten müssen, wird demnach für einige dieser definierten Berufsgruppen aufgehoben. Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nurmehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Damit sollen besondere Härtefälle künftig vermieden werden.

Diese „Ein-Elternregelung“ gilt künftig für folgende systemrelevante Berufsgruppen:
- Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
- Pflege
- Polizei
- Feuerwehr
- Justizvollzug
- Behindertenhilfe
- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte).

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Situation ist derzeit für viele Eltern zweifellos sehr schwierig. Mit der veränderten Notbetreuungs-Regelung für Eltern wollen wir gezielt jene derzeit lebenswichtigen Bereiche im Gesundheitssektor und anderswo unterstützen, die aktuell einen besonders großen Personalbedarf haben.“

Eine entsprechende Änderungsverordnung zum Erlass wird für die nächste Senatssitzung vorbereitet.