Kostenloser Hort – Anmeldung erforderlich

Pressemitteilung vom 18.07.2019

Zum kommenden Schuljahr führt Berlin nicht nur das kostenlose Schülerticket und ein kostenloses Schulessen für Erst- bis Sechstklässler ein. Auch für Eltern von Kindern der Jahrgangstufen 1 und 2 fällt nun die Bedarfsprüfung für die Kernzeit (13.30-16.00 Uhr) in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hortbereich) weg. Zudem ist der Hort für diese jüngsten Schülerinnen und Schüler künftig ebenfalls kostenlos.

Wichtig ist aber: Eltern müssen in jedem Fall wie bisher einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung stellen und diesen bei der vom Kind besuchten Schule abgeben. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter.

„Diese Anmeldung ist weiter wichtig für eine gute Planbarkeit des Angebots“, sagt Bildungssenatorin Sandra Scheeres. „Der Wegfall der Bedarfsprüfung stellt sicher, dass möglichst alle Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe das pädagogisch wertvolle Ganztagsangebot wahrnehmen, die Kostenfreiheit entlastet Familien mit Kindern.“

Die Kinder können also ab August ohne Bedarfsnachweis den Hort am Nachmittag besuchen. Wer an Schulen über die Kernzeit hinaus die ergänzende Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen möchte, muss weiterhin einen Betreuungsbedarf nachweisen.