Newsletter 4/2021

Senat beschließt Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Senat hat heute die vierte Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Das Land Berlin setzt damit die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom gestrigen Dienstag um und passt diese auf das Infektionsgeschehen in Berlin an.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhält folgende wesentliche Änderungen:

• Die bisher betroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.

• In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske (also sogenannte OP-Maske oder sogar virenfilternde Maske der Standards KN95 oder FFP2) zu tragen:
o im Öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
o im Einzelhandel und in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von allen Personen, also auch von Mitarbeitenden
o während Gottesdiensten.

• Bei allen Versammlungen, außer solchen, die ausschließlich unter Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden, gilt Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung).

• Gottesdienste mit mehr als zehn Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage vor der geplanten Durchführung dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen.

• Der Leihbetrieb im Abholungsmodell für Bibliotheken ist zulässig.

• Die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen bleibt bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen weiter. Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten.

• Die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen sind geschlossen. Alle Einrichtungen bieten einen Notbetrieb an.

• Die Ausnahmen von der Einreisequarantäne nach § 22 Abs. 2-4 gelten nicht mehr für Einreisende aus Gebieten, in denen sich die neuen Virus-Mutationen verbreitet haben.

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/.

Präsenzpflicht an Schulen bis 14. Februar ausgesetzt: Notbetreuung wird weiterhin angeboten

Im Lichte der Entscheidungen, die die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen haben, hat der Senat in Abstimmung mit Bildungssenatorin Sandra Scheeres heute für den Schulbereich Folgendes festgelegt:

• Die Präsenzpflicht bleibt bis zum 14. Februar 2021 für alle Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen ausgesetzt. Damit gelten die am 8. Januar festgelegten Regelungen für die Berliner Schulen grundsätzlich weiter.

• Es wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Dafür hat die Senatsinnenverwaltung eine aktualisierte Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe erstellt (KRITIS-Liste). Diese Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen solchen Beruf ausübt, auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

• Abschlussklassen können weiter im schulisch angeleiteten Lernen zu Hause oder im Wechselunterricht in kleinen Gruppen unterrichtet werden.

• Die Winterschule Berlin für sozial benachteiligte Schulanfängerinnen und Schulanfänger und Jugendliche findet wie geplant in den Winterferien statt.

• Die Schulen machen weiterhin zusätzliche Förderungs- und Unterstützungsangebote für benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Bei Bedarf, etwa bei der Gefährdung des Schulabschlusses, sollen Lernangebote in Kleingruppen durchgeführt werden.

• Die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten Vera 3 und Vera 8 wird in diesem Jahr freiwillig sein.

• Die Schulinspektion wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 ausgesetzt.

• Zeugnisse werden in der Regel nach den Winterferien ausgegeben. Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich wünsche mir, dass insbesondere die jüngsten Grundschulkinder möglichst bald wieder zu Schule gehen können. Das ist wegen des hohen Infektionsgeschehens und der derzeit nur schwer einschätzbaren Gefährlichkeit der Virus-Mutation leider nicht möglich. Ich weiß, dass das für alle Eltern sowie Schülerinnen und Schüler eine große Belastung darstellt. Den Lehrkräften danke ich für ihr Engagement in dieser Phase des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause.“

Kitas stellen auf Notbetrieb um: Liste systemrelevanter Berufe und soziale Aspekte entscheidend für Betreuung

Aufgrund des weiterhin hohen Infektionsgeschehens und der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern hat der Berliner Senat die Corona-Regelungen zu den Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen heute angepasst. Ab Montag, 25. Januar 2021, sind die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen geschlossen und stellen auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung kann ab dann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt, von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die kommenden Wochen werden für viele Eltern und Kinder noch einmal sehr hart. Ich hätte den Berliner Familien die weiteren Einschränkungen gerne erspart. Aber angesichts des noch immer hohen Infektionsgeschehens und der möglichen Ausbreitung neuer Virusmutationen müssen soziale Kontakte in allen Bereichen weiter reduziert werden. Bund und Länder haben sich daher auch im Kitabereich auf ein restriktives Vorgehen verständigt. Zugleich nehme ich die Rückmeldungen aus den Kitas zu den steigenden Kinderzahlen sehr ernst. Erzieherinnen und Erzieher sind in Sorge um ihre Gesundheit. Mit der Neuregelung erhöhen wir die Handlungssicherheit und unterstützen den Abstimmungsprozess zwischen Kitas und Eltern. Zugleich bitte ich alle Beteiligten weiterhin um gegenseitiges Verständnis und solidarisches Handeln.“

Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:

• Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.

• Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.

Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:
o Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe steht. Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
o Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
o Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)

• Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.

• Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.

• Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Für Fragen von Eltern, die nicht vor Ort in den Kitas geklärt werden können, ist weiterhin die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geschaltet. Sie ist werktags zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar, Tel. 030 90227-6600.

Schriftliche Fragen bitte per E-Mail an die Kita-Notfallbetreuung

Weitere Informationen werden den Kita-Trägern sowie über die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am morgigen Donnerstag mitgeteilt.

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