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Zeugnisanerkennung

Die Zeugnisanerkennungsstelle bietet neben der Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen auch die Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen.

Aufgaben

  • Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen.
  • Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen als Nachweis eines dem Hauptschulabschluss oder dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Schulabschlusses.
  • Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen (Berufsfachschulen, Fachschulen).

    Die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen kann im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz auch direkt von den Hochschulen des Landes Berlin oder von uni-assist(Externer Link), Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin, vorgenommen werden.

    Antragsstellung/Antragsunterlagen

    Der Antrag auf Zeugnisbewertung kann entweder postalisch oder persönlich bzw. durch eine bevollmächtigte Person in den Besuchszeiten erfolgen.

    Bei postalischer Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • beglaubigte Kopien der Zeugnisse und ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise der Originaldokumente
      (einzureichen sind von einer deutschen Stelle (z. B. Bürgeramt, deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat) amtlich, d. h. behördlich beglaubigte Kopien)
    • beglaubigte Kopien der deutschen Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer
      (nicht erforderlich bei Dokumenten in ursprünglich englischer/französischer Sprache)
      (einzureichen sind von einer deutschen Stelle (z. B. Bürgeramt, deutsche Botschaft oder deutsches Konsulat) amtlich, d. h. behördlich beglaubigte Kopien)
    • Kopie des Passes oder Personalausweises, ggf. des Vertriebenenausweises
      (bei der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen auch die polizeiliche Anmeldung in Berlin)
    • tabellarischen Lebenslauf


    Bei persönlicher Antragstellung bzw. Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist die Abgabe beglaubigter Kopien nicht erforderlich, wenn die Originaldokumente zur Ansicht vorgelegt werden und für die Akte einfache Fotokopien mitgebracht werden.

    Gebühren

    Die Prüfung bzw. Anerkennung eines ausländischen allgemein bildenden oder schulischen berufbildenden/beruflichen Schulabschlusses ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.
    Ebenfalls gebührenpflichtig ist die Prüfung von im Inland erworbenen schulischen Abschlüssen. Die Gebühr beträgt hier 40,00 Euro.

    Bitte entrichten Sie die Gebühr keinesfalls unaufgefordert vorab sondern erst dann, wenn Sie von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten haben.

    Kontakt

    Sie finden die Zeugnisanerkennungsstelle
    der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
    in der Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin-Mitte (Nähe Alexanderplatz)
    (1. Etage).

    Telefonisch erreichen Sie uns unter den Rufnummern (030) 90227 5232, -5220 und -6987.

    Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten:

    Persönliche Sprechzeiten

    • montags und dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
    • donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
    Telefonische Sprechzeiten
    • montags und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr
    • mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr

    Siehe auch...

    Verweise zu anderen Angeboten

    Kontakt

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
    Bernhard-Weiß-Str. 6
    D-10178 Berlin-Mitte

    Stadtplan


    Telefon 030 90227 5050


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