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Schulorganisation

Wie organisiert eine Schule ihren Unterichtsbetrieb? Welchen Rahmen gibt es für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen? Wie funktioniert der Einsatz von Medien im Unterricht? Wie hoch ist die Eigenverantwortung der Schulen? Schule bildet heute ein komplexes Geflecht aus Organisation und Lehre. Das ist vor allem auch für die Lehrkräfte und Schulleitungen eine neue und große Aufgabe.

Lehrerausstattung der Berliner Schulen beträgt nahezu 100,5 %
Lehrerausstattung


Die Ausstattung der Berliner Schulen liegt nach der Schnellabfrage im Durchschnitt bei 100,5 Prozent (Stichtag: 26.08.2011).
Die Umfrage umfasst alle 709 öffentlichen Schulen und ist die erste belastbare Aussage zur Ausstattung der Schulen bei Schuljahresbeginn 2011.

Es sind derzeit rechnerisch rund 103 Stellen mehr im System als für eine durchschnittliche 100 %ige Ausstattung notwendig wären.

Übersicht über die Lehrerausstattung in Berlin nach Bezirken
Region Bedarf Bestand Bilanz Bilanz in %
Mitte 1803,5* 1795,6 -7,9 99,6
Friedrichshain-Kreuzberg 1459,2 1452,5 -6,7 99,5
Pankow 1602 1616,2 14,2 100,9
Charlottenburg-Wilmersdorf 1671,1 1668,9 -2,2 99,9
Spandau 1331,4 1323 -8,4 99,4
Steglitz-Zehlendorf 1770,8 1785,8 15 100,8
Tempelhof-Schöneberg 1760,2 1771,1 10,9 100,6
Neukölln 1826,2 1844,9 18,7 101
Treptow-Köpenick 1103,9 1112,9 9 100,8
Marzahn-Hellersdorf 1231,9 1251,3 19,4 101,6
Lichtenberg 1239,1 1239,6 0,5 100
Reinickendorf 1586,1 1615,3 29,2 101,8
Zentral verwaltete Schulen 317,6 320,8 3,1 101
Berufliche Schulen 3188,2 3195,9 7,7 100,2
Berlin insgesamt 21891,2 21993,8 102,6 100,5
*Alle Zahlenangaben in Vollzeiteinheiten (VZE), eine Vollzeiteinheit entspricht einer vollen Stelle. Stichtag: 01.11.2011 (IST), Stand: 26.08.2011 © Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
Wie viel pädagogisches Personal bekommt eine Schule?
  • Entwurf der Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2012/2013

    Entwurf der Zumessungsrichtlinien von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen ab Schuljahr 2012/2013 laden »

    (2. Entwurf, Stand 07.03.2012, 145954 Bytes)
  • Entwurf der Zumessungsrichtlinien von Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuern (sonstiges päd. Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate ab Schuljahr 2012/2013

    Entwurf der Zumessungsrichtlinien von Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuern (sonstiges päd. Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internate ab Schuljahr 2012/2013 laden »

    (70329 Bytes)
Qualitätsmanagement der Berliner Schulaufsicht

Bildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner hat Maßnamen zur Verbesserung der Arbeit der Schulaufsicht beschlossen: "Die Erfahrungen in den Schulen zeigen, dass die Struktur und die Organisation der Schulaufsicht nicht optimal war. Ich muss dafür sorgen, dass unser Bildungssystem so gut wie möglich arbeitet und alle Ressourcen - Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzeiher, aber auch die Bildungsverwaltung - so effizient wie möglich eingesetzt werden. Deshalb hatte ich Experten und Praktiker gebeten, konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Schulaufsicht zu machen."

Das Berliner Bildungswesen braucht auch auf dem Gebiet der Schulaufsicht einen Mentalitätswechsel, wie er im wegweisenden Berliner Schulgesetz bereits angelegt worden ist. Weg von Gängelung und Hemmnissen, hin zu mehr Eigenverantwortung, mehr Eigenständigkeit und mehr Effizienz von Schule. Doch ein Mentalitätswechsel lässt sich nicht verordnen. Richtige Strukturen können einen solchen Prozess nur fördern, falsche Strukturen jedoch unmöglich machen. Zu einem positiven Prozess gehört eine effiziente Konzentration der auf ihren Kern ausgerichteten Schulaufsicht, die Beseitigung von Doppelstrukturen und ein Denken von den Bedürfnissen der Schule selbst her. Allen voran benötigt ein Mentalitätswechsel jedoch eine Beteiligung der Betroffenen selbst, die konsequente, bisweilen mutige Verteilung von Verantwortung an die vor Ort Handelnden. Erfolg und Qualität muss täglich in Schule am Schüler entstehen. Auf diese Ideen zielen auch die im Abschlussbericht der Projektgruppe „Qualitätsmanagement der Schulaufsicht“ vom 29. August 2007 vorgestellten Überlegungen zum Qualitätsmanagement einer in erster Linie unterstützenden Schulaufsicht.

Beschlossene bzw. bereits umgesetzte Maßnahmen

In Anlehnung an das Qualitätsentwicklungssystem in den Schulen wird ein Qualitätsentwicklungssystem in der Schulaufsicht geschaffen. Für die zentralen Aufgabenbereiche schulaufsichtlichen Handelns

  • Qualitäts- und Schulentwicklung
  • Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/pädagogischer Innovationen
  • Personalentwicklung/Funktionsstellenbesetzung
  • Steuerung der Personalversorgung
  • Beschwerde-, Konflikt- und Krisenmanagement
  • Regionale Fortbildung
  • Vernetzung zwischen Schulen und außerschulischen Partnern
werden einheitliche Ziele, Standards und Schnittstellen definiert. Vorarbeiten dazu sind bereits von der Schulaufsicht geleistet worden. In Anlehnung an die Schulinspektion soll am Ende dieses Prozesses eine regelmäßige Inspektion der Schulaufsicht stehen, die vor allem den Zweck hat, über Coaching und Beratung Qualitätsverbesserungen in der Schulaufsicht zu erreichen. In diesen Qualitätsentwicklungsprozess werden auch Schulleiter, Lehrer, Eltern und Externe eingebunden.

Eine Gruppe "Beschwerdemanagement", bestehend aus erfahrenen Schulpraktikern, wurde als zentraler Ansprechpartner in der Zentralabteilung der Senatsverwaltung eingerichtet. Seit Monaten bearbeitet die Gruppe schnell und unbürokratisch Vorschläge und Beschwerden von Lehrern, Eltern und Schülern.

Die Schulaufsicht wurde in eine "gestaltende" und "operative" Schulaufsicht unterteilt. Die operative Schulaufsicht wurde zudem gegliedert in eine Abteilung für die allgemein bildenden Schulen (Schulträger: Bezirke) und eine Abteilung für die zentralverwalteten und beruflichen Schulen (Schulträger: Land).

Um Kommunikation, Abläufe und Zusammenarbeit der regionalen Schulaufsicht mit der Zentrale zu verbessern, wurden die zwölf Dienststellen als neue Referate der Abteilung "Schulaufsicht für allgemeinbildende Schulen" eng angebunden. Die Zwischenebene (das ehemalige Sammelreferat "Regionale Schulaufsicht") entfällt seither. Damit wurde auch die örtliche Verankerung der Schulaufsicht gestärkt, die wiederum die Voraussetzung für problemadäquates und pragmatisches schulaufsichtliches Handeln ist.

Die Aufsicht über die Unterrichtsfächer, die Qualitätssicherung und Lehrerbildung wurde in einer Abteilung "Schulqualität" konzentriert. Diese Bündelung soll den Qualitätsentwicklungsprozess in der Berliner Schule beschleunigen.

Die Neuorganisation der Verwaltung in vier statt bisher zwei Bildungsabteilungen erhöht nicht nur die Steuerungsfähigkeit, sondern beschleunigt die Verfahrensprozesse. Im Vergleich zu anderen Ländern sind allerdings selbst diese neuen Abteilungen mit ca. 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch immer groß. Oberste Bildungsverwaltungen in anderen Bundesländern (selbst solche mit Mittelbehörden) haben durchgängig mehr (manche sogar sechs) Bildungsabteilungen.

Im Hinblick auf die von der Projektgruppe genannten Rahmenbedingungen für Personal, Sachmittel und Verwaltung sind ebenfalls eine Reihe von Maßnahmen bereits im Gange:

  • Die im Schulgesetz klar verankerte Eigenständigkeit der Schulen und der damit einhergehende Verantwortungszuwachs für die Schulleiterinnen und Schulleiter führt bereits heute dazu, dass sie ihr pädagogische Personal selbst auswählen.
  • Die Bereinigung der regionalen Schulaufsicht von Aufgaben, die nicht zu deren Kern zählen, ist Teil der Entbürokratisierungsinitiative der Bildungsverwaltung. Seit Sommer 2007 sind Schulleitungen und Lehrkräfte durch bislang insgesamt 29 Entbürokratisierungsmaßnahmen entlastet worden oder werden entlastet, das einem geschätzten Entlastungsvolumen von ca.150 Vollzeitstellen entspricht. Dieses Volumen kommt nunmehr den Schulen unmittelbar für pädagogische Kernaufgaben zugute.
  • Die Umstellung der Organisationsrichtlinien auf Zumessungsrichtlinien wird dazu beitragen, Gerechtigkeit in der Zumessung zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulaufsicht auf eine transparente, faire und damit bessere Grundlage zu stellen.
  • In die Verbesserung und Vereinfachung der IT-Prozesse und des Datenmanagements zwischen Bildungsverwaltung und Schulen investiert das Land im Projekt "eGovernment@school" insgesamt 22 Millionen Euro. Hieraus wird ein modernes Informationsmanagement entwickelt, das den Informationsaustausch zwischen Schulaufsicht und Schulen verschlankt, beschleunigt und Schulen endlich den Zugang zu den eigenen Daten ermöglicht.


Organisation eines Schuljahrs

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