Bessere Kommunikation, einfachere Arbeitsabläufe und mehr Planungssicherheit - mit Hilfe moderner Informationstechnik soll die Bürokratie in der Schulorganisation reduziert und damit mehr Zeit für pädagogische Arbeit geschaffen werden. Das Projekt eGovernment@School wird für diese Ziele schrittweise eine einheitliche IT-Plattform aufbauen und mit diesem System die Kommunikationsbeziehnungen zwischen den Schulen, den Schulbehörden und der Öffentlichkeit unterstützen.
Der Grundstein für ein modernes Schulverwaltungssystem
Eine gute Schulorganisation braucht verlässliche Informationen über Personen und Dinge, die für den Schulbetrieb wichtig sind. Für eine genaue Prognose im Hinblick auf die Organisation des Schuljahrs und die Ausstattung mit Lehrkräften ist es insbesondere wichtig zu wissen, welche Schüler in welcher Klasse auf welche Schule gehen bzw. für welche Schule sie sich angemeldet haben. Eine einheitliche elektronische Schülerdatei, in der alle Schüler mit den Daten gespeichert sind, die für eine verlässliche Planung relevant sind, soll dazu beitragen, dass es am ersten Schultag ausreichend Lehrer für jede Klasse gibt. Dafür müssen auch Förderbedarf, Herkunftssprache und Lernmittelbefreiung erfasst werden, weil diese Informationen den Lehrerbedarf beeinflussen.
Weniger Bürokratie in den Schulen - mehr Zeit für die Schüler
Die Schülerdatei mit einer einheitlichen Datenstruktur und einer einheitlichen Technik ist der Grundstein für weitere technisch-organisatorische Innovationen mit einer einheitlichen und leistungsfähigen IT-Architektur. Das Ziel heißt: Weniger Bürokratie in den Schulen und mehr Zeit für die Schüler. Daher sollen sowohl die Verwaltungsaufgaben in der Schule (Stundenplanverwaltung, Budgetverwaltung, ...) als auch die Aufgaben mit Verknüpfungen zur zentralen Verwaltung (z. B. Ressourcenplanung, Statistik, Zeugniserstellung) vereinfacht und technisch unterstützt werden.
Die rechtliche Grundlage ...
... ist der neue § 64a des Berliner Schulgesetzes. Hier wird u. a. geregelt, für welche Zwecke die Schülerdatei eingerichtet werden darf: Schulorganisation, Schulentwicklungsplanung und Durchsetzung der Schulpflicht. Außerdem ist genau festgelegt, welche Daten gespeichert werden dürfen und wer auf sie in welcher Art zugreifen darf.
Die Daten der Schülerdatei sind abschließend festgelegt:
| Persönliche Daten | Schulbezogene Daten | Bildungsgangbezogene Daten | Schulorganisatorische Daten |
|---|---|---|---|
| Name, Vorname | Besuchte Schule | Bildungsgang und Abschluss | Nichtdeutsche Herkunftssprache |
| Geburtsdatum, -ort | Klasse | Förderung und Betreuung | Lernmittelkostenbefreiung |
| Geschlecht | Aufnahme und Abgang | Sonderpädagogischer Förderbedarf | |
| Adresse | Anmeldung | ggf. Ausbildungsberuf | |
| Erziehungsberechtigte | Angaben zur Durchsetzung der Schulpflicht | ||
| Teilnahme an ärztlicher Untersuchung |
Kommt jetzt der "gläserne Schüler"?
Wer für Schüler plant, benötigt Informationen über sie, aber nicht jeder gleich viele. Die einzelne Schule muss über ihre Schüler mehr wissen, als zentrale Stellen für Planung und Statistik. Das Datenschutzrecht fordert für die personenbezogene Daten, dass die Daten nur aufgrund rechtlicher Grundlage und nur aufgabenbezogen genutzt werden dürfen. Die Daten müssen mit individuellen Zugriffsrechten versehen sein und mit technisch-organisatorischen Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden.
Damit dieser Datenschutz gewährleistet ist, gilt für die Schülerdatei:
Michael Wilmes, Projekleiter
Projektbüro:
Tel. 90227 5937, eMail
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
Stadtplan
Telefon 030 90227 5050
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