Vorbereitungsdienst
Die Lehrerbildung im Land Berlin verläuft in zwei Phasen: Erster Schritt ist ein Universitätsstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung oder mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss, der mit einer Ersten Staatsprüfung gleichgesetzt wird, erfolgreich beendet wurde. In Phase Zwei folgt der Vorbereitungsdienst. Dieser dauert für Bewerber und Bewerberinnen mit einer Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter einheitlich 24 Monate, mit lehramtsbezogenen Master-Abschluss für Lehrämter des gehobenen Dienstes 12 Monate und für Lehrämter des höheren Dienstes 24 Monate. Für letzteren können gleichwertige praktische Ausbildungszeiten aus dem Studium bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.

Handbuch Vorbereitungsdienst
Materialien für den reformierten Berliner Vorbereitungsdienst für Lehreranwärter, Studienreferendare und Ausbilder
Durch die Umstellung der universitären Lehrerausbildung auf modularisierte lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudiengänge hat sich die Lehrerausbildung in Berlin gewandelt. Kennzeichen dieser Neuerungen sind neben der Modularisierung
der Studiengänge auch die Einführung studienbegleitender Prüfungen, die Stärkung der Berufswissenschaften und eine größere Verantwortung, die die Universitäten in der Lehrerbildung übernehmen.
Durch die Umsetzung der Reform des Vorbereitungsdienstes wird die Kompetenzentwicklung der Absolventinnen und Absolventen der lehramtsbezogenen, gestuften Studiengänge konsequent fortgesetzt und die Berufsfähigkeit als Lehrkräfte angestrebt.
Das Handbuch Vorbereitungsdienst richtet sich an Lehreranwärter, Studienreferendare und Ausbilder. Es besteht aus einem Grundlagenteil und einem Materialteil und fasst alle notwendigen Informationen und Unterlagen zum veränderten Vorbereitungsdienst zusammen. Im Grundlagenteil werden zunächst die Grundzüge der Reform des Berliner Vorbereitungsdienstes vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen betrachtet und die Modularisierung als wesentliche Maßnahme dieser Reform erläutert; anschließend werden die
Auswirkungen auf die Organisation des Vorbereitungsdienstes beschrieben. Im Materialteil werden die zentralen Werkzeuge und Informationsunterlagen
für die Ausbildung bereit gestellt.
Damit ist das Handbuch nicht nur ein Nachschlagewerk, sondern der Handlungsrahmen für eine vergleichbare Ausbildung.
Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2011/2012 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, gilt die neue Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung vom 20.11.2011. Die Verordnung finden Sie hier
Quereinstieg mit berufsbegleitendem Referendariat
Informationen zu einem Beschäftigungsverhältnis im Schuldienst ohne abgeschlossene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt, Abschluss als Diplom-Handelslehrer oder lehramtsbezogenen Master-Abschluss bzw. ohne Zweite Staatsprüfung finden Sie hier.
Informationen für Bewerbungen mit lehramtsbezogenem Master-Abschluss
Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist nicht mehr allein die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt; auch der lehramtsbezogene Master-Abschluss erfüllt nach erfolgter Gleichsetzung mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt diese Voraussetzung.
Absolventen und Absolventinnen des lehramtsbezogenen Master-Studienganges, die ihren Abschluss an einer Berliner Universität erworben haben oder noch erwerben werden und sich für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, müssen für die Gleichsetzung Ihres Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung keinen gesonderten Antrag stellen. Das Bewerbungsschreiben wird als Antrag gewertet. Der Gleichsetzungsbescheid wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ca. 8 - 10 Wochen nach dem Bewerbungsschluss zusammen mit dem Bescheid über die Bewerbung versandt.
Bewerber und Bewerberinnen, denen die Gleichsetzung bereits vorliegt, müssen diese als Kopie mit den Bewerbungsunterlagen einreichen.
Absolventen und Absolventinnen, die den Vorbereitungsdienst nicht unmittelbar nach Abschluss des Studiums antreten oder diesen in einem anderen Bundesland absolvieren möchten, müssen einen Antrag auf Gleichsetzung mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Absolventen und Absolventinnen eines lehramtsbezogenen Master-Studienganges, der an einer Universität außerhalb des Landes Berlin erworben wurde oder dort noch erworben werden soll und die sich für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, müssen mit der Bewerbung bzw. mit dem eventuell nachgereichten Master-Abschluss die im entsprechenden Bundesland bereits ausgefertigte Gleichsetzung des Abschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung bzw. das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer Ersten Staatsprüfung einreichen. Das Anerkennungsverfahren wird bei Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen veranlasst. Der Bescheid wird Bestandteil der Personalakte.
Die nächsten Einstellungstermine
| Einstellung |
Bewerbungsschluss |
Nachreichfrist gem. § 1 ZulVO |
| 30.07.2012 |
13.03.2012 |
24.04.2012 |
| 04.02.2013 |
25.09.2012 |
06.11.2012 |
| 29.07.2013 |
12.03.2013 |
23.04.2013 |
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen zum Bewerbungsschluss um Ausschlussfristen handelt und ein Nachreichen von Unterlagen, mit Ausnahme des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung oder des lehramtsbezogenen Master-Abschlusses, nicht möglich ist. Maßgebend für einen rechtzeitig gestellten Zulassungsantrag ist der Eingang bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Bewerbungsunterlagen
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(Vorbereitungsdienst, 245014 KB)
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- freitags von 09:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 14:00 Uhr.
Siehe auch ...
- Rechtsvorschriften zum Thema Lehrer werden
Verweise zu anderen Angeboten
- www.lehrer-werden.de

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