Weiterbildungen werden direkt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft angeboten sowie auch in Kooperation mit Universitäten oder anderen Trägern eingerichtet. Die Weiterbildungsmaßnahmen sind auf eine Dauer von mindestens einem Jahr, bei Weiterbildungsstudien auf bis zu drei Jahren angelegt, mit einem wöchentlichen Stundenumfang von mindestens drei bis zu zwölf Zeitstunden. Für die Dauer der Weiterbildungen können den teilnehmenden Lehrkräften Ermäßigungsstunden auf ihre wöchentliche Unterrichtsverpflichtung gewährt werden. Für Erzieherinnen und Erzieher gilt die Teilnahme an Weiterbildungen als Arbeitszeit.





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