Die Grundschule ist eine Schule für alle Kinder, in der jedes Kind entsprechend seinen Begabungen und Lernmöglichkeiten gefördert und gefordert werden soll. Individuelle Förderung bedeutet Förderung aller Begabungen. Besonderer Förderung durch differenzierte Lernangebote bedürfen demzufolge nicht nur Kinder mit Lernschwierigkeiten, sondern auch besonders Begabte.
Wie sieht die Förderung in der Grundschule aus?
Kinder mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten haben ein im Berliner Schulgesetz verankertes Recht, in der Grundschule herausfordernde Lernangebote zu erhalten, die ihren Fähigkeiten entsprechen, um sie darin zu unterstützen, ihre Begabungen zur Entfaltung zu bringen und zielgerichtet weiter zu entwickeln.
Insbesondere der binnendifferenzierte Unterricht bietet Möglichkeiten, Kinder mit besonderen Begabungen vor intellektuelle Herausforderungen zu stellen. Jeder Klasse stehen in Ergänzung der Stunden gemäß Stundentafel zwei reguläre Förderstunden zur Verfügung, die nicht nur für die Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten, sondern auch für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen genutzt werden können. Gleichfalls können Stunden aus dem Teilungsstundenpool für zusätzliche Fördermaßnahmen verwendet werden.
Da jedoch auch kognitiv hochbegabte Kinder in bestimmten Bereichen besondere Unterstützung benötigen, sind für diese Schülerinnen und Schüler eine individuelle Förderplanung und gezielte Fördermaßnahmen unerlässlich, um einen erfolgreichen Lernweg zu sichern.
Darüber hinaus können Kinder der 3. bis 6. Jahrgangsstufe in bis zu zwei Fächern am Unterricht in einer höheren Jahrgangsstufe teilnehmen oder vorzeitig in eine nächst höhere Jahrgangsstufe aufrücken.
Wie werden Kinder mit besonderen Begabungen in der Schulanfangsphase gefördert?
Besonders begabte Kinder haben seit dem Schuljahr 2005/2006 die Möglichkeit, die flexible Schulanfangsphase in nur einem Jahr zu durchlaufen.
Emotionale Belastungen, die beim Überspringen einer Jahrgangsstufe durch Eintreten in ein kaum vertrautes Klassenumfeld zu bewältigen waren, entfallen seitdem.
Ein vorzeitiges Aufrücken in die Jahrgangsstufe 3 ist wie beim Aufrücken ab Jahrgangsstufe 3 dann möglich, wenn die Leistungsentwicklung erkennen lässt, dass die Teilnahme am Unterricht der nächst höheren Jahrgangsstufe erfolgreich möglich sein wird.
Eine Entscheidung, die Schulanfangsphase schneller zu durchlaufen, ist bis zum 1. März des zweiten Schulbesuchsjahres möglich. Sie ist von den Lehrkräften und Eltern gemeinsam vorzubereiten.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?
Ein Anspruch auf Förderung ist für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten im Schulgesetz (§ 4 Abs.3) und in der Grundschulverordnung (§ 18) verankert.
Wer kann beraten und diagnostizieren?
Als Ansprechpartner für Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Bezirke zur Verfügung. Neben dem schulischen Beratungsnetzwerk in Kooperation mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bieten sie Beratung und ggf. Diagnostik bei Fragen individueller Förderung von Schülerinnen und Schülern an. Etliche Grundschulen, insbesondere die 13 Netzwerkschulen, haben spezielle Förderkonzepte entwickelt und stehen als Ansprechpartner für Eltern und Lehrkräfte zur Verfügung.
Wer entscheidet über die Konzepte der Förderung?
Aus den gesetzlichen Regelungen können Eltern den Anspruch individueller Förderung für ihr Kind ableiten - gleichermaßen für ein Kind mit Lernschwierigkeiten wie für ein Kind mit besonderen Begabungen. Die Entscheidung darüber, in welcher Form und mit welchen Methoden diese Förderung erfolgt - ob im Rahmen einer Binnendifferenzierung, parallel oder ergänzend zum Unterricht, ob klassenintern, klassenübergreifend oder jahrgangsübergreifend -, liegt in der pädagogischen Verantwortung der Schule (Gs VO § 14 (6)). Die inhaltliche Ausgestaltung der individuellen Förderpläne ist Aufgabe der Lehrkraft (auf Grundlage der Lernausgangslage, der Rahmenlehrpläne und der schulinternen Curricula).
Gibt es Grundschulen mit speziellen begabungsfördernden Angeboten?
An einigen Schulen werden seit dem Schuljahr 2003/2004 für besonders begabte und kognitiv hochbegabte Kinder ergänzend zum regulären Unterricht zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten, gleichfalls erfolgen individuelle Lernangebote integriert in den Schulalltag.
Diese Schulen gehören zum Netzwerk „Begabungsförderung Grundschule“ und haben die Aufgabe übernommen, regionale Netzwerke zu verstetigen, um Erfahrungen und Konzepte im Bereich der inklusiven Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen auszutauschen.
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