Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule als Pilotprojekt wurde im Schuljahr 2008/2009 mit zunächst elf Schulen eingerichtet. Im Schuljahr 2011/2012 wird es bereits 20 Gemeinschaftsschulen in Berlin geben. Die Gemeinschaftsschule trägt dem Ziel der Schulform Rechnung: mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit durch längeres gemeinsames Lernen und eine optimale Förderung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler. Eine maximale Lern- und Leistungsentwicklung wird durch differenzierende Lernangebote und den Ganztagsbetrieb ermöglicht. Die Gemeinschaftsschulen führen zu allen Schulabschlüssen.
Lerngemeinschaft von der Einschulung bis zum Schulabschluss
Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 startete die Pilotphase der Gemeinschaftsschule, an der nunmehr 20 Berliner Schulen und Schulverbünde, davon einer in privater Trägerschaftt, teilnehmen. Das Modellprojekt Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und ausgebaut.
In der Gemeinschaftsschule ist das längere gemeinsame und individuelle Lernen von Klasse 1 bis 10 und sogar bis Klasse 12/13 fest verankert. Gemeinschaftsschulen ohne eigenen Grundschulteil oder ohne eigene gymnasiale Oberstufe haben verbindliche Kooperationen mit Grundschulen oder Schulen mit gymnasialer Oberstufe. So erfolgen die Übergänge zwischen den Klassenstufen sicher und reibungslos.
Die Gemeinschaftsschüler wechseln automatisch in die 7. Jahrgangsstufe ihrer Schule, wenn die Schüler und Eltern dies wünschen. Ebenso werden Schüler von Grundschulen mit denen verbindliche Kooperationen bestehen, vorrangig aufgenommen.
Grundlegende Ziele der Gemeinschaftsschule

- Die Gemeinschaftsschule soll zu mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit, unabhängig von den Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen, führen.
- Die Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schüler sollen durch individuelle Förderung besser entwickelt und gefördert werden: Durch selbstständiges Lernen und die Unterstützung individueller Lernwege soll eine maximale Leistungsentwicklung ermöglicht werden.
- Die Gemeinschaftsschule verzichtet auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsprinzip.
- Durch enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte, schulischen Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler, Eltern und außerschulischen Partnern entwickelt sich die Gemeinschaftsschule zum demokratischen Lern- und Lebensraum.
- In der Gemeinschaftsschule ist die gegenseitige Anerkennung und Respektierung aller ein wichtiges Leitziel.
Übergang in die 7. Jahrgangsstufe der Gemeinschaftsschule
Weitere Besonderheiten sowie die detaillierten Aufnahmeregelungen für die Gemeinschaftsschulen sind in
§ 17a des Berliner Schulgesetzes
geregelt.
Individuelles Lernen stärkt individuelle Kompetenzen
Die an der Pilotphase der Gemeinschaftsschule beteiligten Schulen haben bereits erfolgreich ein vielfältiges Lern-, Förder- und Profilierungsangebot entwickelt: Mit diesen Angeboten werden die Gemeinschaftsschüler nicht nur in ihren individuellen Lernwegen und beim selbständigen Lernen gestärkt, sondern können so auch individuelle Kompetenzen entfalten.
Das spiegelt sich beispielsweise in einem breiten Kanon an Basis- und Wahlpflichtkursen wider oder in Projekt-, Werkstatt- und Wochenplanarbeit, Arbeit im Lernbüro und im offenen Lernen.
Regelmäßige individuelle Lern- und Leistungsrückmeldungen ergänzen das halbjährliche Notenzeugnis oder können dieses auch bis zur Jahrgangsstufe 8 ersetzen. In der Gemeinschaftsschule können alle Abschlüsse bei entsprechenden Leistungen erworben werden.
Wissenschaftliche Begleitung der Pilotphase
Zielsetzung für die wissenschaftliche Begleitung ist die prozessorientierte Evaluation der Entwicklung und Implementierung der Pilotphase Gemeinschaftsschule. Das bedeutet, die Schulen werden im gesamten Qualifizierungsprozess begleitet und erhalten Hilfe bei der Entwicklung und kontinuierlichen Überprüfung ihrer Ziele und Qualitätskriterien. Insgesamt beziehen sich die wissenschaftlichen Fragestellungen auf acht Themen:
- Rahmenbedingungen
- Entwicklung schulformbezogener Angebote
- Entwicklung von Schulwahlmotiven und Entscheidungspräferenzen der Eltern
- Management und Organisation der Schulen
- Schulische Leistungen (u.a. Lernstandserhebungen in vier Fächern)
- Schulklima
- Gestaltung von Lernen und Unterricht
- Transfereffekte.
Die Beauftragung zur wissenschaftlichen Begleitung erfolgte nach einer europaweiten Ausschreibung: Das Konsortium, bestehend aus Rambøll-Management, der Arbeitsstelle für Schulentwicklung und Schulentwicklungsforschung der Universität Hamburg und den Schulentwicklungsexperten Dr. Christoph Emminghaus und Professor Dr. Johannes Bastian, wurde nach höchsten Qualitätsmerkmalen berufen.
Beteiligung an der Pilotphase der Gemeinschaftsschule
Auch zum Schuljahr 2012/2013 besteht für Schulen die Möglichkeit, gemäß § 17a des Schulgesetzes, in die Pilotphase einzusteigen. Bewerbungen für die Pilotphase Gemeinschaftsschule erfordern eine Zustimmung der Schulkonferenz mit 2/3 Mehrheit, eine Stellungnahme der zuständigen regionalen Schulaufsicht und die Zustimmung des Schulträgers.
Interessierte Schulen wenden sich bitte an die Gesamtkoordination der Pilotphase der Gemeinschaftsschule. eMail
Dokumente zur Gemeinschaftsschule
Grundlagen für die Pilotphase der Gemeinschaftsschule laden »
(Grundlagen Pilotphase Gemeinschaftsschule, 43556 KB)
Genehmigung Schulversuch laden »
(Gems Schulvers Genehm11, 143892 KB)
Dokumentation "Gemeinschaftsschule - Einblicke in pädagogische Reformen - Ausblick in die Zukunft" laden »
(FES Tagung 2009, 9493883 KB)
Weiterführende Informationen
Siehe auch ...
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