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Kinder basteln ein Schiff

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt bieten Schülerinnen und Schülern eine schulische Bildung und Erziehung, die ihrer persönlichen Begabung und ihrem individuellen Leistungsvermögen entspricht. So wird ihnen ein hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung ermöglicht.
Schülerinnen und Schüler für die sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förder-schwerpunkten Sehen, Hören, Körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung festgestellt wurde und für langfristig Erkrankte werden auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne der allgemeinen Schule unterrich-tet. Dies bedeutet, dass für sie bei entsprechenden Leistungen alle Schulabschlüsse der Berliner Schule (Hauptschulabschluss, erweiterter Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss [MSA], Abitur) erreichbar sind.

Schülerinnen und Schüler, für die sonderpädagogischer Förderbedarf in den Förder-schwerpunkten „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ festgestellt wurde, werden nach eigenen Rahmenlehrplänen unterrichtet. Sie sind insbesondere im kognitiven Anforderungsniveau auf die besonderen Bedarfslagen dieser Personengruppen abgestimmt.
Schülerinnen und Schüler, die auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet werden, können am Ende der Jahrgangsstufe 10 den Berufsorientierenden Schulabschluss erreichen - erstmals im Schuljahr 2006/07. Ein wichtiger Bestandteil dieses Abschlusses ist die teamorientierte Präsentation einer fachpraktischen Arbeitsleistung. Bei besonders guter Leistungsentwicklung besteht für diese Jugendlichen aber auch die Möglichkeit, einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulabschluss zu erreichen.

Sonderpädagogikverordnung (SopädVO)

Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 laden »

(Sonderpädagogikverordnung (SopädVO), 564941 Bytes)

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