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Berufliche Bildung

Nach der allgemeinen Schulausbildung geht es für viele Schülerinnen und Schüler weiter mit der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung. Hier finden Sie Informationen zu den beruflichen Bildungsgängen und zu den Möglichkeiten, an Berufsschulen und Oberstufenzentren die Fachhochschulreife oder das Abitur zu erlangen.

Jeder Abschluss mit Anschluss
Fit für Beruf oder Studium - Bildungswege und Kooperationen der Oberstufenzentren

Wer eine Integrierte Sekundarschule besucht, dem stehen alle Wege und Abschlüsse offen, denn Integrierte Sekundarschulen bieten gleichermaßen die Chance, sich bereits frühzeitig beruflich zu orientieren oder aber das Abitur für ein späteres Studium anzustreben.

Die Oberstufenzentren sind wichtige Kooperationspartner der Integrierten Sekundarschulen. Sie bieten neben den beruflich orientierten Ausbildungsgängen auch die Möglichkeit, das Abitur oder die Fachhochschulreife zu erlangen.

Die Broschüre Jeder Abschluss mit Anschluss gibt Ihnen auf anschaulich Weise und anhand einiger Praxisbeispiele Gelegenheit, sich einen Überblick über die Angebote und Bildungsziele der OSZ zu verschaffen.

Berufliche Bildung in Berlin

Vom Änderungsschneider bis zur Zweiradmechanikerin - es gibt viele Berufe, in denen Sie einen Ausbildungsplatz entsprechend Ihren Interessen und Fähigkeiten finden können. Genauso vielfältig sind die Wege, die Sie für eine erfolgreiche Berufsausbildung gehen können.

Einen Überblick über die Bildungsgänge für Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife an Berufsschulen und Oberstufenzentren für das Schuljahr 2011/2012 finden Sie in unserer

Weiterkommen im Beruf - Berufliche Bildung an Fach- und Abendschulen

Fachschulen ermöglichen eine beruflichen Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel, Fachkräfte zu befähigen, Führungsaufgaben in Betrieben, Verwaltungen und anderen Einrichtungen zu übernehmen. Fachschulen setzen die Idee vom lebensbegleitenden Lernen in besonders effizienter Weise um, da sie auf dem bereits in früheren Bildungsabschnitten erworbenen Wissen aufbauen.

Weitere Informationen zur Beruflichen Bildung an Fach- und Abendschulen finden Sie in unserer

Die Wege zum Erzieherberuf

Wer den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers ausüben möchte, kann die Voraussetzungen hierfür durch

  • eine Vollzeitausbildung oder
  • eine berufsbegleitende Teilzeitausbildung
erlangen. Die Ausbildung findet an den Fachschulen für Sozialpädagogik statt und dauert drei Jahre. Das Teilzeitstudium setzt eine mindestens halbtags ausgeübte erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und das Einverständnis des Arbeitgebers voraus.

Interessenten, die die Voraussetzungen für die Erzieherausbildung erfüllen und ein Jahr in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld tätig waren, können an einer Nichtschülerprüfung teilnehmen, wenn sie sich angemessen vorbereitet haben. Haben sie die Prüfung bestanden, stehen ihnen alle Felder der erzieherischen Arbeit offen.
Mehr Informationen:

Berufsoberschulen - ein neuer Weg zum Abitur

Nach der Berufsausbildung oder nach der Fachoberschule bietet die Berufsoberschule (BOS) Erwachsenen eine ideale Möglichkeit, unter Einbeziehung ihrer beruflichen Qualifikationen die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erwerben. Viele Oberstufenzentren und berufsbildende Schulen in Berlin bieten diesen Bildungsgang an. Schulgeld wird nicht erhoben. Eine Förderung nach BAföG ist möglich.

Nach der Berufsausbildung (ersatzweise einer fünfjährigen Berufstätigkeit) und dem Mittleren Schulabschluss (beim Schulabschluss darf in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch keine Note schlechter als 3,0 sein. Ersatzweise darf der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule nicht schlechter als 2,5 sein)

  • Vollzeitform (Tagesschulen) in 2 Jahren zur fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife
    Nach einem Jahr besteht die Möglichkeit des Erwerbs der Allgemeinen Fachhochschulreife, die zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen berechtigt
  • Teilzeitform (Abendschulen)
    in 3 oder 4 Jahren zur fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife
Nach der Fachoberschule und der Berufsausbildung (ersatzweise einer fünfjährigen Berufstätigkeit)
  • Vollzeitform (Tagesschulen)
    in 1 Jahre zur fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife
  • Teilzeitform (Abendschulen)
    in 1,5 oder 2 Jahren zur fachgebundenen oder Allgemeinen Hochschulreife
Für die allgemeine Hochschulreife ist eine zweite Fremdsprache im Umfang von 320 Stunden erforderlich. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu ausgewählten Studiengängen an Hochschulen.

Ausnahmen von der Schulpflicht

Umschülerinnen und Umschüler sind nicht schulpflichtig (§ 43 Abs. 1 SchulG für Berlin und § 15 Abs. 1 Berufsschulverordnung) und haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht der beruflichen Schule. Die beruflichen Schulen können jedoch Umschülerinnen und Umschüler gegen Zahlung eines Entgeltes im Rahmen vorhandener Kapazitäten aufnehmen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Nähere Informationen finden Sie hier.

Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger/zur staatlich anerkannten Altenpflegerin

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für Altenpflege (APO – OBF Altenpflege)

    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für Altenpflege (APO – OBF Altenpflege) laden »

    (Stand: 11. März 2004, 81274 Bytes)
  • Altenpflege - Eine Handreichung

    Altenpflege - Eine Handreichung laden »

    (Stand: April 2006, 304752 Bytes)
  • Altenpflegeschulen in Berlin

    Altenpflegeschulen in Berlin laden »

    (Stand: Mai 2012, 48255 Bytes)
  • Altenpflegegesetz (Bund)

    Altenpflegegesetz (Bund) laden »

    (Stand: 25. August 2003, 46200 Bytes)
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV - Bund)

    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV - Bund) laden »

    (Stand: 26. November 2002, 43008 Bytes)
Einstiegsqualifizierung

Berufsschulpflicht Einstiegsqualifizierung
Berufsschulpflicht für Teilnehmer/innen an der Maßnahme "Einstiegsqualifizierung nach
235b SGB III (EQ)" laden »

(Einstiegsqualifizierung, 561046 KB)

Siehe auch ...

Verweise zu anderen Angboten

Berufliche Bildung Berlin

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(Berufliche Bildung Berlin, 8.66 KB)

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D-10178 Berlin-Mitte

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