in der Berliner Schule
Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen, die der Förderung der Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes dienen. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen dabei einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt.
Das Betriebspraktikum ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu gewinnen. Eine immense Zahl Berliner Betriebe und Einrichtungen stellt für die ca. 40.000 Teilnehmer/innen pro Schuljahr Praktikumsplätze zur Verfügung. Zentrales Bezugsfach ist das Fach Arbeitslehre. Das Betriebspraktikum ist für alle Schulformen außer Gymnasien verpflichtend und findet meist in der Jahrgangsstufe 9 statt, es kann aber auch in den anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I durchgeführt werden.
Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote laden »
(AV Duales Lernen, 504385 KB)
Vereinbarung über die Durchführung eines Betriebspraktikums
Anlage 1 laden »
Bei Fragen zu Inhalten und zur Organisation von Betriebspraktika wenden Sie sich bitte an den Koordinator oder die Koordinatorin für das Betriebspraktkums an der Schule.
Die zuständigen Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Fragen zum Betriebspraktikum im Land Berlin sind
Seit dem Wintersemester 2004/2005 erfolgt die lehramtsbezogene Ausbildung an den Berliner Universitäten in gestuften, modularisierten Studiengängen, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden. Im Rahmen dieser Studiengänge sind auch schulpraktische Studien abzuleisten, in die Praktika an Schulen einbezogen sind.