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Praktika

in der Berliner Schule

Betriebspraktika der Berliner Schule


Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen, die der Förderung der Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 4 Abs. 7 und § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes dienen. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen dabei einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt.

Das Betriebspraktikum ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu gewinnen. Eine immense Zahl Berliner Betriebe und Einrichtungen stellt für die ca. 40.000 Teilnehmer/innen pro Schuljahr Praktikumsplätze zur Verfügung. Zentrales Bezugsfach ist das Fach Arbeitslehre. Das Betriebspraktikum ist für alle Schulformen außer Gymnasien verpflichtend und findet meist in der Jahrgangsstufe 9 statt, es kann aber auch in den anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

  • Für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschulen findet das Betriebspraktikum im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik statt. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenlehrplan Wirtschaft-Arbeit-Technik festgelegt. Daher ist die Teilnahme verpflichtend.
  • Für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien ist die Teilnahme freiwillig.
  • Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen können ebenfalls von der Klassenstufe 7 an Betriebspraktika durchführen. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenplan für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen festgelegt.
  • Betriebspraktika können nur im Land Berlin oder – sofern die betreuenden Lehrkräfte die Betreuung dort ohne Ersatz von Kosten übernehmen – in den an Berlin angrenzenden Kreisen mit den eingeschlossenen kreisfreien Städten durchgeführt werden.

Die AV Betriebspraktika vom 12.10.2007 regelt den rechtlichen Rahmen für alle Betriebspraktika, die in der Berliner Schule für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

AV Duales Lernen

Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote laden »

(AV Duales Lernen, 504385 KB)
AV Betriebspraktika - Anlage 1

Vereinbarung über die Durchführung eines Betriebspraktikums
Anlage 1 laden »

(AV Betriebspraktika - Anlage 1, 57344 KB)
AV Betriebspraktika - Anlage 2

Merkblatt zum Betriebspraktikum
Anlage 2 laden »

(AV Betriebspraktika - Anlage 2, 29684 KB)



Bei Fragen zu Inhalten und zur Organisation von Betriebspraktika wenden Sie sich bitte an den Koordinator oder die Koordinatorin für das Betriebspraktkums an der Schule.

Die zuständigen Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Fragen zum Betriebspraktikum im Land Berlin sind

Doro Schultz
Fachaufsicht Wirtschaft-Arbeit-Technik

Telefon 90227-6059
doro.schultz@senbwf.berlin.de

Schulpraktika während eines modularisierten lehramtsbezogenen Studiums

Seit dem Wintersemester 2004/2005 erfolgt die lehramtsbezogene Ausbildung an den Berliner Universitäten in gestuften, modularisierten Studiengängen, die mit den Hochschulabschlüssen Bachelor und Master enden. Im Rahmen dieser Studiengänge sind auch schulpraktische Studien abzuleisten, in die Praktika an Schulen einbezogen sind.

Siehe auch ...

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