Die Zeugnisanerkennungsstelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist zuständig für die Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen sowie die Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen
Der Antrag auf Zeugnisbewertung kann entweder schriftlich oder persönlich in den Besuchszeiten erfolgen. Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Bei schriftlicher Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse und ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise der Originaldokumente
- beglaubigte Kopien der deutschen Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer (nicht erforderlich bei Dokumenten in ursprünglich englischer oder französischer Sprache)
- Kopie des Passes oder Personalausweises, ggf. des Vertriebenenausweises (bei der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen auch die polizeiliche Anmeldung in Berlin)
- tabellarischer Lebenslauf
Bei persönlicher Antragstellung ist die Abgabe beglaubigter Kopien nicht erforderlich, wenn die Originaldokumente zur Ansicht vorgelegt werden und einfache Fotokopien mitgebracht werden.
Die Prüfung bzw. Anerkennung eines ausländischen allgemein bildenden oder schulischen berufbildenden/beruflichen Schulabschlusses ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.
Ebenfalls gebührenpflichtig ist die Prüfung von im Inland erworbenen schulischen Abschlüssen. Die Gebühr beträgt hier 40,00 Euro.
Bitte entrichten Sie die Gebühr keinesfalls unaufgefordert vorab sondern erst dann, wenn Sie von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten haben.