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Anerkennung schulischer Abschlüsse

Die Zeugnisanerkennungsstelle in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist zuständig für die Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen sowie die Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen

Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle

  • Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen
  • Bewertung von in- und ausländischen Bildungsnachweisen als Nachweis eines dem Hauptschulabschluss oder dem mittleren Schulabschluss gleichwertigen Schulabschlusses
  • Gleichstellung mit im schulischen Bereich erworbenen beruflichen Abschlüssen (Berufsfachschulen, Fachschulen)

Antragsstellung und Antragsunterlagen

Der Antrag auf Zeugnisbewertung kann entweder schriftlich oder persönlich in den Besuchszeiten erfolgen. Die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.

Bei schriftlicher Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • beglaubigte Kopien der Zeugnisse und ggf. Hochschulaufnahmeprüfung, Studiennachweise der Originaldokumente
  • beglaubigte Kopien der deutschen Übersetzungen durch einen vereidigten Übersetzer (nicht erforderlich bei Dokumenten in ursprünglich englischer oder französischer Sprache)
  • Kopie des Passes oder Personalausweises, ggf. des Vertriebenenausweises (bei der Gleichstellung von beruflichen Abschlüssen auch die polizeiliche Anmeldung in Berlin)
  • tabellarischer Lebenslauf
Bei persönlicher Antragstellung ist die Abgabe beglaubigter Kopien nicht erforderlich, wenn die Originaldokumente zur Ansicht vorgelegt werden und einfache Fotokopien mitgebracht werden.

Gebühren

Die Prüfung bzw. Anerkennung eines ausländischen allgemein bildenden oder schulischen berufbildenden/beruflichen Schulabschlusses ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.
Ebenfalls gebührenpflichtig ist die Prüfung von im Inland erworbenen schulischen Abschlüssen. Die Gebühr beträgt hier 40,00 Euro.

Bitte entrichten Sie die Gebühr keinesfalls unaufgefordert vorab sondern erst dann, wenn Sie von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Ihre Ansprechpartner

Schulzeugnisse/Hochschulzugangsberechtigungen, Berufsfachschulen und Fachschulen

Zeichen Name Zimmer Telefon
II C 3
Herr Strelow
1 A 05
(030) 90227-6987
II C 3.2
Frau Koch
1 A 04
(030) 90227-5232
II C 3.3 Frau Schwarz 1 A 03 (030) 90227-5220

Persönliche Sprechzeiten

  • montags und dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
  • montags und donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr
  • mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr

Siehe auch ...

Verweise zu anderen Angeboten

  • Die Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen kann im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz auch direkt von den Hochschulen des Landes Berlin oder von uni-assist(Externer Link), Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin, vorgenommen werden
  • Vereidigte Dolmetscher in den Gelben Seiten(Externer Link)


Kontakt

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte

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Telefon 030 90227 5050


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