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Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen präsentiert ein Faltblatt über aktuelle Mindestlöhne und Basisinformationen in neuer, nutzerfreundlicher Form. Das Faltblatt richtet sich besonders an junge Erwachsene, die sich neu im Arbeitsmarkt orientieren, an Zuwanderer aus der EU, die die neue Freizügigkeit nutzen wollen, und solche aus Drittstaaten. Sie erhalten die Möglichkeit, sich gezielt, aktuell und sicher zu informieren.
Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg ist eine seit 1992 bestehende Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg, in der alle Tarifverträge, die in diesen beiden Bundesländern gelten, registriert, ausgewertet und zur Informationserteilung an alle Interessierten bereitgehalten werden.
Nach § 7 des Tarifvertragsgesetzes sind alle Tarifvertragsparteien verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Gebiet sich ihre Tarifverträge erstrecken, entsprechende Tarifvertragstexte zu übersenden. Dies sind für Berlin die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und für Brandenburg das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie.
Im bei der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen geführten Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg sind derzeit (Januar 2012) 74.597 Tarifverträge mit Geltung in Berlin und/oder Brandenburg eingetragen und archiviert, davon sind aktuell rund 25.700 noch gültig.
Etwa 5.800 aktuelle Tarifverträge sind von den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) für bestimmte Branchen/Wirtschaftszweige in ihrer Gesamtheit - nicht für bestimmte Berufsgruppen! - abgeschlossen worden (Flächen- oder Branchentarifverträge). Diese Tarifverträge stehen im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg geordnet nach derzeit 138 Branchen - von Abbruch- und Abwrackgewerbe bis Zuckerindustrie - zur Informationserteilung zur Verfügung.
Einer Übersicht können alle Wirtschaftsbereiche / Branchen, für die es in der Region Berlin-Brandenburg gültige Tarifverträge gibt, entnommen werden.
Zunehmend schließen die Gewerkschaften auch mit einzelnen Arbeitgebern separate Tarifverträge. Inzwischen verfügen 3.084 Firmen mit Sitz oder Niederlassung in Berlin und/oder Brandenburg über solche Firmen- oder Haustarifverträge.
Für die einzelnen Branchen und Firmen existieren häufig verschiedene Arten von Tarifverträgen mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regelungsgegenständen.
Fragen zur Höhe und Zusammensetzung der Vergütungen werden zumeist in separaten Lohn- und Gehaltstarifverträgen oder aber in einheitlichen Entgelttarifverträgen für alle Beschäftigungsgruppen geregelt.
Ausbildungsvergütungen sind oft in den Entgelttarifverträgen enthalten, zum Teil aber auch in gesonderten Ausbildungstarifverträgen festgelegt. In einer Liste haben wir für Sie Ausbildungsvergütungen der Region Berlin-Brandenburg aus über 120 Branchen zusammengestellt.
Arbeitsbedingungen, die nicht unmittelbar die Vergütung betreffen, sind häufig in Mantel- bzw. Rahmentarifverträgen vereinbart. Dort findet man Regelungen zu Fragen wie z. B.:
Je nach Tarifbereich unterschiedlich werden über einzelne dieser Regelungsgegenstände in manchen Branchen aber auch spezielle Einzeltarifverträge abgeschlossen. So gibt es z. B. separate Tarifverträge zu:
Die im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bereitgehaltenen Informationen richten sich naturgemäß in erster Linie an diejenigen, die aus für sie einschlägigen Tarifverträgen Rechte und Pflichten herleiten können.
Arbeitnehmer/innen können sich nur dann auf Bestimmungen eines Tarifvertrages berufen, wenn sie Mitglied der vertragsabschließenden Gewerkschaft und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der dem vertragsabschließenden Arbeitgeberverband angehört oder selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat.
Unabhängig von der Gewerkschafts- bzw. Arbeitgeberverbandsmitgliedschaft von Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in können Tarifverträge aber auch auf alle Arbeitsverhältnisse einer Branche und Region anzuwenden sein, wenn sie durch staatlichen Akt für allgemeinverbindlich erklärt sind.
Von den im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg eingetragenen Tarifverträgen sind derzeit insgesamt 89 (Januar 2012) für allgemeinverbindlich erklärt. Informationen darüber, welche Tarifverträge in Berlin und/oder Brandenburg allgemeinverbindlich sind, sind über das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg jeweils aktuell verfügbar. Darüber hinaus erstellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vierteljährlich ein Verzeichnis über die allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
(unter "unsere Themen - Arbeitsrecht"). Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gibt es zurzeit (Januar 2012) im Baugewerbe, für die Branchen Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst), Elektrohandwerk, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Gebäudereinigung, Pflege, Sicherheitsdienstleistungen, bei Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie in der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). (Übersicht der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne)
Neben diesen bundesweit geltenden Mindestlohntarifverträgen gibt es auch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf regionaler Ebene, so zum Beispiel den Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg.
Auch wenn in einem Arbeitsvertrag ganz oder teilweise auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, z. B.
Der Informationsbestand des Gemeinsamen Tarifregisters Berlin und Brandenburg kann auf vielfältige Weise genutzt werden, so zum Beispiel, wenn Sie als Arbeitnehmer/in für Einstellungsverhandlungen Anhaltspunkte für die tariflich übliche Vergütungshöhe in einem bestimmten Wirtschaftszweig suchen oder sich als Arbeitgeber/in für eine erstmalig beabsichtigte Einstellung einen Überblick über die tariflich geregelten Arbeitsbedingungen in einer Branche verschaffen wollen. Auch Arbeitsagenturen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie weitere Interessierte finden hier wichtige Informationen:
Gemeinsames Tarifregister Berlin und Brandenburg
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Raum 3.075
Tel.: (030) 90 28 14 57
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr
Während der Öffnungszeiten haben Sie die Möglichkeit, unentgeltlich in die Sie interessierenden Tarifverträge einzusehen. Die Mitarbeiterinnen des Tarifregisters sind Ihnen hierbei ebenso wie bei telefonischen Anfragen nach Möglichkeit gern mit weiteren Informationen behilflich.
Aufgrund der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes sind die Mitarbeiterinnen jedoch nicht zur Rechtsberatung befugt. Ebenso können keine Tarifvertragstexte und Kopien aus Tarifverträgen vom Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg abgegeben werden.
Branchen, zu denen tarifliche Auskünfte erteilt werden können laden »
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(Stand: März 2012, 412721 Bytes)
Tarifliche Niedrigentgelte für Berlin und Brandenburg bis 1.400 Euro monatlich laden »
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Tarifverträge im Internet (Branchen und Berufe) für die Region Berlin-Brandenburg laden »
(Stand: Oktober 2011, 103294 Bytes)Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
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