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Dienstgebäude der Berliner Gerichte für Arbeitssachen

Arbeitsgerichte

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Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales führt als zuständige oberste Landesbehörde die Geschäfte der Verwaltung und die Dienstaufsicht über die Gerichte für Arbeitssachen in Berlin. Ein Teil dieser Aufgaben ist auf die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts übertragen.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist u. a. zuständig für den Erlass allgemeiner Anordnungen (nach Anhörung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) z. B. über die Fragen der Gerichtsorganisation (z. B. Bestimmung der Zahl der Kammern, Errichtung von branchenspezifischen Fachkammern), für die personelle und sächliche Ausstattung der Gerichte (z. B. Einstellung der Berufsrichter, Ernennung der ehrenamtlichen Richter unter Beteiligung der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) und für Dienstaufsichtsangelegenheiten allgemeiner Art.

Hiervon nicht betroffen ist der Bereich der richterlichen Tätigkeit: Der verfassungsrechtliche Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verbietet jegliche staatliche Einflussnahme auf die Rechtsprechung. Wer mit einer richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann sich nur mit den vorgesehenen Rechtsmitteln dagegen wenden.

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Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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Ansprechpartner

Dienstaufsicht über die Berliner Gerichte für Arbeitssachen
Tel.: (0 30) 90 28 - 14 50
Fax: (0 30) 90 28 - 14 44
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