Am 1. August 2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
(Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 39, Seite 1842 ff, ausgegeben am 28. Juli 2004) in Kraft getreten (Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004). In § 1 dieses Gesetzes wird erstmals auch der Begriff der Schwarzarbeit gesetzlich definiert.
Schwarzarbeit leistet danach derjenige, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von
erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Stadtplan
Tel.: (0 30) 90 28 - 0
Fax: (0 30) 90 28 - 20 56
Organigramm
Fahrverbindungen
U-Bahnhof:
U Spittelmarkt:
U2
U Kochstr./Checkpoint Charlie:
U6
U Moritzplatz:
U8
Bushaltestelle:
Waldeckpark:
248, M29, N42
Lindenstr./Oranienstr.:
248, M29, N42
Kommandantenstr.:
248, N42
Barrierefreiheit:
Infos zur Barrierefreiheit der Verkehrsmittel finden Sie auf unserer Serviceseite.