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verschiedene übereinanderliegende Gesetzbücher und Kommentare

Gesetzliche Definition der Schwarzarbeit

Am 1. August 2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)(Externer Link) (Fundstelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004, Teil I Nr. 39, Seite 1842 ff, ausgegeben am 28. Juli 2004) in Kraft getreten (Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004). In § 1 dieses Gesetzes wird erstmals auch der Begriff der Schwarzarbeit gesetzlich definiert.

Schwarzarbeit leistet danach derjenige, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung(Externer Link)) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung(Externer Link)) nicht erworben hat,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung(Externer Link)).

Nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die von

  • Angehörigen,
  • aus Gefälligkeit,
  • im Wege der Nachbarschafts- oder
  • Selbsthilfe

erbracht werden, gelten nicht als Schwarzarbeit. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.


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Faltblatt zur Schwarzarbeitsbekämpfung
Berlin bekämpft Schwarzarbeit